Neuerungen im Strassenverkehr 2025: Wichtige Änderungen im Überblick


Neuerungen im Strassenverkehr 2025

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Bern, 16.12.2024 – Ab 2025 treten bedeutende Änderungen im Strassenverkehr in Kraft. Dazu zählen neue Regelungen für automatisiertes Fahren, strengere Vorschriften zum vermeidbaren Lärm sowie Anpassungen für den Langsamverkehr. Ziel der Neuerungen ist es, den Verkehrsfluss zu verbessern, die Sicherheit zu erhöhen und nachhaltige Verkehrsmittel zu fördern.

Neue Vorschriften ab 1. Januar 2025

Strengere Regelungen gegen vermeidbaren Lärm
Vermeidbarer Lärm wird künftig strenger geahndet. Besonders Knallgeräusche durch manipulierte Auspuffanlagen sind ab 2025 ausdrücklich verboten. Verstösse können mit Bussen von bis zu 10’000 Franken geahndet werden. Zusätzlich wurden die Ordnungsbussen für lärmbezogene Verstösse, wie das unnötige Laufenlassen des Motors, von 60 auf 80 Franken erhöht.

Schärfere Abgas- und Geräuschvorschriften für Motorräder
Neue Motorräder, die ab dem 1. Januar 2025 in die Schweiz importiert oder hergestellt werden, müssen die Abgasnorm «Euro 5+» erfüllen. Gleichzeitig treten strengere Geräuschvorschriften in Kraft, um die Lärmbelastung weiter zu reduzieren.

Automatisiertes Fahren ab 1. März 2025

Autobahnpilot erlaubt
Automatisiertes Fahren wird auf Schweizer Autobahnen teilweise erlaubt. Fahrzeuge mit genehmigtem Autobahnpiloten ermöglichen es Fahrerinnen und Fahrern, das Lenkrad loszulassen und den Verkehr nicht durchgehend zu überwachen. Sie müssen jedoch bereit sein, die Kontrolle bei Bedarf wieder zu übernehmen.

Führerlose Fahrzeuge auf genehmigten Strecken
Führerlose Fahrzeuge dürfen auf speziell genehmigten Strecken verkehren. Dabei wird jedes Fahrzeug von einem Operator in einer zentralen Überwachungsstelle kontrolliert.

Automatisiertes Parkieren
Automatisiertes Parkieren wird innerhalb definierter Parkhäuser und Parkplätze ermöglicht. Fahrzeuge dürfen ohne Anwesenheit des Fahrers ein- und ausparken.

Genehmigung für Automatisierungssysteme
Hersteller müssen nachweisen, dass ihre Systeme sicher und verkehrstauglich sind. Bislang hat noch kein Hersteller eine Genehmigung beantragt. Das ASTRA ruft Fahrzeughersteller dazu auf, diese Möglichkeit schnell zu nutzen.

Neuerungen ab 1. Juli 2025

Integration von Fahrerassistenzsystemen in die Fahrausbildung
Die Fahrausbildung für Autos und Motorräder wird erweitert: Fahrerassistenz- und Automatisierungssysteme werden Teil der theoretischen und praktischen Prüfung.

Anpassungen für Langsamverkehr und E-Bikes
E-Bikes erhalten neue technische Kategorien. Schwere Elektro-Motorfahrräder mit einem Gesamtgewicht bis 450 kg werden neu als eigene Kategorie eingeführt. Zudem werden spezifische Parkfelder für Lastenvelos geschaffen, und die Nutzung der Veloverkehrsflächen wird klarer geregelt.

Die Neuerungen im Strassenverkehr 2025 unterstreichen das Engagement der Schweiz für modernste Technologien, Sicherheit und Nachhaltigkeit im Verkehr.