Strafgericht des Broyebezirks zuständig im Fall Pascal Jaussi


(Symbolbild)

Der Generalstaatsanwalt hat am 20. November 2024 entschieden, dass das Strafgericht des Broyebezirks für die Strafsache gegen Pascal Jaussi zuständig ist. Dieser Entscheid beendet den Zuständigkeitsstreit zwischen dem Strafgericht und dem Wirtschaftsstrafgericht.

Entscheidung zur Zuständigkeit

Nach der Überweisung der Strafsache gegen Pascal Jaussi am 23. September 2024 an das Strafgericht des Broyebezirks erklärte sich dieses am 10. Oktober 2024 für unzuständig. Es verwies den Fall an das Wirtschaftsstrafgericht. Dieses lehnte am 5. November 2024 die Zuständigkeit ab und betonte, dass die vorliegenden Straftaten keine speziellen wirtschaftlichen Kenntnisse erfordern.

Der Generalstaatsanwalt hat nun entschieden, dass die Anklagepunkte – darunter vorsätzliche Brandstiftung, Irreführung der Justiz, Betrug, Veruntreuung und Misswirtschaft – vom Strafgericht des Broyebezirks beurteilt werden können. Die Straftaten erfordern keine besonderen Kenntnisse, die das Wirtschaftsstrafgericht rechtfertigen würden.

Hintergrund der Anklage

Die Anklage umfasst eine Vielzahl von Straftaten, die während der Untersuchung identifiziert wurden. Die Vorwürfe gegen Pascal Jaussi beinhalten neben wirtschaftsrechtlichen Aspekten auch nicht-wirtschaftliche Delikte wie vorsätzliche Brandstiftung. Der Modus Operandi der Straftaten wird als verhältnismässig einfach beschrieben.

Rechtsmittel gegen die Entscheidung

Die heutige Entscheidung des Generalstaatsanwalts kann von den Parteien bei der Strafkammer des Kantonsgerichts angefochten werden.

 

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