Ein neues Sparpaket des Bundes könnte die Steueroptimierung durch Rentensparen einschränken, was die Auswanderung für Schweizer Pensionierte noch reizvoller macht. Der geplante Steueranstieg auf Rentenkapitalbezüge lässt Auslandschweizer profitieren.
Das Sparpaket des Bundesrates sieht die Abschaffung der Steuervorteile für Renteneinzahlungen in die zweite und dritte Säule vor. Aktuell können die Beiträge zur Pensionskasse (2. Säule) und Altersvorsorge (3. Säule) vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Die geplanten Änderungen würden diesen Steuervorteil erheblich reduzieren und die Steuerlast auf Rentenbezüge stark erhöhen.
Auswanderung als Steuer-Alternative
Sollte der Plan umgesetzt werden, gäbe es für Rentner eine interessante Alternative: die Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland. Im Ausland ansässige Rentner zahlen lediglich eine Quellensteuer, die je nach Land und Kanton deutlich niedriger ausfällt als die geplante Kapitalbezugssteuer.
Vorteile für Auslandschweizer
Die Quellensteuer kann optimiert und in manchen Ländern sogar zurückgefordert werden, was viele Auslandschweizer begünstigt. Beispielsweise ermöglicht der Kanton Schwyz als niedrigstbesteuernder Kanton eine Auszahlung mit minimaler Quellensteuer – unabhängig vom vorherigen Wohnkanton.
Doppelbesteuerungsabkommen und Rückforderungsmöglichkeiten
Einige Doppelbesteuerungsabkommen, etwa mit europäischen Ländern und den USA, ermöglichen die Rückerstattung der Quellensteuer. Ein Spezialfall ist Thailand, wo die Quellensteuer auf Pensionskassenguthaben erstattet wird, jedoch nicht auf Säule-3a-Guthaben. Für Angestellte im öffentlichen Dienst besteht diese Rückforderungsmöglichkeit jedoch nicht.
Fazit
Obwohl die geplanten Änderungen nur auf theoretischen Überlegungen basieren, eröffnen sie Optionen für Rentner, durch Auswanderung oder Rückforderung von Steuern zu sparen.
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