Das Bundesgericht hat das Prostitutionsreglement der Gemeinde Lucens in Teilen aufgehoben, da das Verbot in einem Umkreis von 100 Metern als unverhältnismässig eingestuft wurde.
Hintergrund des Urteils
Die Waadtländer Gemeinde Lucens hatte Ende 2022 ein neues Prostitutionsreglement erlassen, das unter anderem ein Verbot von Salon-Prostitution in einem 100-Meter-Radius um überwiegend zum Wohnen genutzte Gebäude und schützenswerte Zonen vorsah. Ein Unternehmen, das einen Salon in Lucens betreiben wollte, legte Beschwerde gegen diese Regelung ein, die vom Kantonsgericht abgelehnt wurde. Daraufhin wurde der Fall an das Bundesgericht weitergezogen.
Urteil des Bundesgerichts
Das Bundesgericht gab dem klagenden Unternehmen teilweise recht und hob das Verbot in dem Umfang auf, in dem es sich auf einen 100-Meter-Rayon um überwiegend zum Wohnen genutzte Gebäude und Zonen erstreckte. Laut Gericht reicht es zur Wahrung der öffentlichen Ordnung, das Verbot auf die unmittelbare Umgebung der schützenswerten Orte zu beschränken.
Wirtschaftsfreiheit und öffentliche Ordnung
Das Urteil stellt klar, dass das Verbot der Salon-Prostitution in Lucens eine unverhältnismässige Einschränkung der Wirtschaftsfreiheit darstellt. In ähnlichen Fällen, wie in der Gemeinde Payerne, hat das Bundesgericht ein solches Verbot als zulässig erachtet, jedoch nur für die unmittelbare Umgebung der zu schützenden Bereiche. Der 100-Meter-Rayon in Lucens wurde als unnötig weitgehend bewertet.
Auswirkungen des Urteils
Die Gemeinde Lucens kann das Verbot nun auf die unmittelbare Umgebung von schützenswerten Orten beschränken, ohne den Wirtschaftsfreiheiten von Unternehmen unverhältnismässig entgegenzuwirken. Die endgültige schriftliche Urteilsbegründung wird noch veröffentlicht.