Der Bundesrat verlängert den Schutzstatus S für Ukrainer bis 2026. (Symbolbild, Wikipedia)

Aufgrund der andauernden unsicheren Lage in der Ukraine hat der Bundesrat am 4. September 2024 beschlossen, den Schutzstatus S für schutzsuchende Personen aus der Ukraine nicht vor dem 4. März 2026 aufzuheben. Die Unterstützungsmassnahmen für Personen mit Schutzstatus S werden ebenfalls verlängert.

Hintergrund des Schutzstatus S

Der Schutzstatus S wurde am 12. März 2022 als Reaktion auf den Krieg Russlands gegen die Ukraine aktiviert. Bis Ende August 2024 hatten rund 66.000 Personen diesen Status in der Schweiz. Er bietet vorübergehenden Schutz, solange eine schwere allgemeine Gefährdung besteht. Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar, weshalb der Schutzstatus bis 2026 verlängert wird.

Klarheit für Betroffene und Zusammenarbeit mit der EU

Der Bundesrat hat klargestellt, dass der Schutzstatus S nicht vor dem 4. März 2026 aufgehoben wird, sofern keine Stabilisierung der Lage in der Ukraine eintritt. Damit erhalten Schutzsuchende, Kantone, Gemeinden und Arbeitgeber Planungssicherheit. Der Beschluss ist eng mit der EU abgestimmt, die ebenfalls den temporären Schutz bis 2026 verlängert hat.

Integration und Arbeitsmarkt

Die Integration der Schutzsuchenden, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, bleibt ein wichtiges Ziel. Der Bund beteiligt sich mit 3000 Franken pro Person und Jahr an den Integrationsmassnahmen, wie der Sprachförderung und dem Zugang zum Arbeitsmarkt. Es wurden auch zusätzliche Massnahmen beschlossen, um die Erwerbsbeteiligung auf 40 Prozent zu steigern.

Verfahren und Ablehnungen

Der Bundesrat hat betont, dass jedes Schutzgesuch sorgfältig geprüft wird. Seit der Aktivierung des Schutzstatus S wurden rund 2500 Gesuche abgelehnt und in über 26.000 Fällen der Schutzstatus beendet. Der Schutz wird jedoch so lange gewährt, bis eine sichere Rückkehr in die Ukraine möglich ist.