Schafe auf einer Weide wo die Blauzungenkrankheit BTV-3 festgestellt wurde. (Bild: Wikipedia)

In der Schweiz wurden erstmals Fälle der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) bei Schafen im Kanton Jura und Solothurn bestätigt. Die Behörden bereiten Massnahmen vor.

Am 29. August 2024 berichtete das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) über einen Fall von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV-8) im Kanton Waadt. Heute wurden zwei weitere Fälle der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 (BTV-3) bei Schafen im Kanton Jura und einem Schaf im Kanton Solothurn bestätigt. Dies sind die ersten bestätigten Infektionen mit BTV-3 in der Schweiz.

Die Blauzungenkrankheit wird durch Gnitzen, kleine Mücken, übertragen und verursacht insbesondere bei Schafen schwere Symptome wie Fieber, Entzündungen der Schleimhäute, Ödeme und Lahmheit. Die Krankheit kann bei Schafen zu einer hohen Sterblichkeit führen. Bei Rindern verläuft sie oft milder, kann jedoch ebenfalls zu starken Symptomen und einem Rückgang der Milchleistung führen. Die Krankheit ist eine meldepflichtige Tierseuche. Für Menschen besteht keine Infektionsgefahr, und Fleisch- und Milchprodukte können bedenkenlos konsumiert werden.

In der Schweiz gibt es derzeit keinen zugelassenen Impfstoff gegen BTV-3. Im Gegensatz zur EU, die unter bestimmten Umständen die Anwendung nicht zugelassener Impfstoffe erlauben kann, gibt es in der Schweiz keine solche gesetzliche Grundlage. Impfstoffhersteller können jedoch eine beschleunigte Zulassung bei Swissmedic beantragen.

Massnahmen zum Schutz der Nutztierbestände

Um Nutztierbestände vor der Blauzungenkrankheit zu schützen, ist ein vollständiger Schutz vor Mücken kaum möglich. Mückennetze, physische Barrieren, der Einsatz von Insektiziden und Repellentien sowie das Entfernen von stehendem Wasser können jedoch die Wahrscheinlichkeit einer Virusübertragung durch Mücken reduzieren.