Kestenholz SO: Illegales Geldspielgerät bei Hausdurchsuchung beschlagnahmt


Symbolbild (ESBK/Bund)

Bei einer gemeinsamen Durchsuchung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) und der Kantonspolizei Solothurn wurde ein illegales Geldspielgerät in einem Lokal in Kestenholz sichergestellt. Gegen eine Person wurde ein Verfahren eröffnet.

Am Freitagabend, dem 20. Oktober 2024, durchsuchte die ESBK gemeinsam mit der Kantonspolizei Solothurn ein Lokal in Kestenholz. Es bestand der Verdacht, dass dort illegale Geldspiele angeboten wurden. Die Ermittler beschlagnahmten einen Geldspielautomaten mit der Plattform «Vegas Multigame Offline», welcher als illegales Spielbankenspiel eingestuft wurde.

Beschlagnahmte Gegenstände und Verfahrenseröffnung
Neben dem Spielautomaten wurden mehrere Hundert Franken Bargeld, ein Video-Rekorder der Überwachungsanlage und ein Mobiltelefon sichergestellt. Die ESBK eröffnete ein Verfahren gegen eine anwesende Person, die im Verdacht steht, illegale Spielbankenspiele angeboten zu haben. Alle anwesenden Personen wurden befragt, und die ESBK wird die Aussagen sowie die beschlagnahmten Gegenstände weiter auswerten.

Strafen bei Verstössen gegen das Geldspielgesetz
Das Anbieten von Spielbankenspielen ohne die erforderliche Konzession ist in der Schweiz illegal. Der beschuldigten Person drohen Strafen nach dem Geldspielgesetz, das Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen vorsieht.

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