Fahrunfähig und ohne Führerausweis: Unfallverursacher hinterlässt Sachschäden und meldet sich später selbst.
In der Nacht auf Sonntag, 24. November 2024, ereignete sich auf der Strecke zwischen Wildhaus und Alt St. Johann ein Selbstunfall, bei dem ein 19-jähriger Mann in fahrunfähigem Zustand mit einem zuvor entwendeten Auto verunglückte. Anstatt sich um die Schadenregulierung zu kümmern, entfernte sich der junge Fahrer von der Unfallstelle. Später meldete er den Vorfall selbst der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen.
Hergang des Unfalls
Der Unfall geschah kurz nach 02:30 Uhr. Der 19-Jährige verlor auf der Strecke zwischen Wildhaus und Alt St. Johann die Kontrolle über das Fahrzeug und liess das beschädigte Auto in der Nähe der Säntis Lodge zurück. Sowohl am Fahrzeug als auch an der Strasseninfrastruktur entstand Sachschaden.
Polizei trifft Fahrer zu Hause an
Die Kantonspolizei St.Gallen konnte den Unfallverursacher später an seinem Wohnort antreffen. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und war ohne Führerausweis unterwegs. Die Polizei ordnete eine Blut- und Urinprobe an. Ermittlungen zur genauen Unfallursache laufen.
Warnung der Polizei: Keine Toleranz für fahrunfähiges Verhalten
Das Fahren in fahrunfähigem Zustand stellt eine grosse Gefahr für alle Verkehrsteilnehmenden dar. Die Kantonspolizei betont die Konsequenzen solcher Handlungen und ruft dazu auf, bei Unfällen sofort Verantwortung zu übernehmen.
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