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Die Regierung hat den Bericht und Antrag zur Übernahme der Richtlinie (EU) 2023/977 über den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden verabschiedet. Damit wird das Polizeigesetz angepasst, um die Schengen-Weiterentwicklung zu implementieren.
Schengen-Weiterentwicklung zur Verbesserung des Informationsaustauschs
In ihrer Sitzung vom 5. November 2024 hat die Regierung den Bericht und Antrag zur Übernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/977 verabschiedet. Diese Richtlinie betrifft den Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten und löst den Rahmenbeschluss 2006/960/JI ab. Ziel der EU ist es, durch diese Schengen-Weiterentwicklung den Austausch von Informationen zwischen den EU- und Schengen-Staaten zu optimieren.
Die neue Richtlinie präzisiert beispielsweise die Fristen zur Beantwortung von Informationsersuchen anderer EU/Schengen-Staaten sowie die Definition sogenannter „schwerer Straftaten“. Durch die klareren Vorgaben soll die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden effektiver gestaltet werden, um die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums zu erhöhen.
Anpassung des Polizeigesetzes notwendig
Die Umsetzung der Richtlinie ins nationale Recht erfordert Anpassungen des Polizeigesetzes. Diese Revision des Polizeigesetzes bietet zugleich die Gelegenheit, Änderungen, die durch die Revision des Strafgesetzbuches mit LGBl. 2019 Nr. 124 erforderlich wurden, nachzuführen sowie redaktionelle Anpassungen vorzunehmen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie soll sichergestellt werden, dass Liechtenstein als Schengen-Mitgliedsstaat die Anforderungen der EU erfüllt und zur Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden beiträgt. Die Regierung ist bestrebt, die Zusammenarbeit mit den Partnerstaaten weiter zu intensivieren, um Kriminalität im Schengen-Raum wirksam zu bekämpfen.
Bedeutung für die Sicherheit im Schengen-Raum
Der verbesserte Informationsaustausch ist ein wichtiger Bestandteil der Zusammenarbeit zwischen den Schengen-Staaten. Durch die Übernahme der neuen Richtlinie soll die Effizienz der Polizeiarbeit gesteigert und das Vertrauen in die Strafverfolgungsbehörden innerhalb der Schengen-Staaten gestärkt werden. Die klare Definition von Fristen und Prozessen sorgt dafür, dass Informationen schneller und zielgerichteter ausgetauscht werden können.
Diese Entwicklung ist ein Schritt hin zu einer sichereren Europäischen Union, die durch eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Strafverfolgung den Schutz der Bürgerinnen und Bürger weiter verbessert. Die Regierung von Liechtenstein unterstreicht damit ihre Verpflichtung, sich aktiv an der Schengen-Zusammenarbeit zu beteiligen.