Razzia in Winterthurer ZH Bar: Illegales Geldspiel aufgedeckt – Beschlagnahmungen und hohe Strafen drohen


Einsatzfahrzeuge vor dem Lokal nach Razzia wegen illegalen Glücksspiels. (Symbolbild: Kapo ZH)

Verdacht auf illegales Glücksspiel in Winterthurer Bar bestätigt
Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und die Kantonspolizei Zürich führten am Freitagabend eine gezielte Durchsuchung in einem Lokal in Winterthur durch. Der Einsatz folgte konkreten Hinweisen auf illegales Glücksspiel, das in der Bar ohne die erforderliche Konzession stattfand. Dabei soll es sich sowohl um Tisch- als auch um Online-Spiele gehandelt haben, die gesetzlich streng reguliert sind.

Über 20 Personen beim Spielen angetroffen
Bei der Durchsuchung befanden sich über 20 Gäste im Lokal, die an mehreren Tischen Karten spielten. Auch die beschuldigte Person, die im Verdacht steht, das illegale Glücksspiel organisiert zu haben, war anwesend. Die Polizei befragte alle anwesenden Personen, um weitere Informationen über die Hintergründe und das Ausmass der Aktivitäten zu erhalten.

Beschlagnahmungen und Untersuchungen durch die ESBK
Die ESBK beschlagnahmte neben Bargeld im Wert von über 1000 Franken auch Mobiltelefone, ein Tablet und ein spezielles Spielgerät, das offenbar für Online-Glücksspiele genutzt wurde. Nun werden die beschlagnahmten Gegenstände und die Aussagen der Beteiligten intensiv ausgewertet. Die beschuldigte Person muss mit hohen Strafen rechnen, da das Geldspielgesetz in der Schweiz Verstösse gegen die Lizenzvorgaben hart sanktioniert.

Strafen und Konsequenzen bei illegalem Glücksspiel
Wer Glücksspiel ohne die erforderlichen Lizenzen veranstaltet, muss mit erheblichen Konsequenzen rechnen. Laut Geldspielgesetz drohen in solchen Fällen Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen von bis zu 180 Tagessätzen. Dabei werden sowohl Anbieter als auch Organisatoren zur Verantwortung gezogen.

Spielende bleiben straflos, riskieren jedoch Verlust ihrer Einsätze
Personen, die an solchen unbewilligten Glücksspielangeboten teilnehmen, machen sich selbst nicht strafbar. Allerdings gehen sie das Risiko ein, dass ihre Einsätze sowie eventuelle Gewinne im Rahmen eines Strafverfahrens gegen den Anbieter eingezogen werden. Zudem entfallen die im Geldspielgesetz vorgesehenen Schutzmassnahmen, die fairen und transparenten Spielbetrieb garantieren sollen.

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