Ein ehemaliger Richter in Graubünden steht wegen Vergewaltigungsvorwürfen und Bedrohung einer Praktikantin vor Gericht. Der Angeklagte bestreitet die Tat und spricht von einem einvernehmlichen Verhältnis. Die Justiz steht wegen möglicher Befangenheit in der Kritik.
Graubünden: Vergewaltigungsfall gegen ehemaligen Richter enthüllt Machtmissbrauch und Bedrohungen
In Chur findet derzeit ein Prozess von erheblicher juristischer Brisanz statt: Ein ehemaliger Richter des Verwaltungsgerichts Graubünden muss sich wegen Vergewaltigungsvorwürfen und weiterer Vergehen gegenüber einer ehemaligen Praktikantin verantworten. Der Beschuldigte, der 2022 von seinem Amt zurücktrat, bestreitet die Vorwürfe und bezeichnet die Beziehung als einvernehmlich. Die Praktikantin beschreibt hingegen ein klares Machtgefälle und wiederholte Grenzüberschreitungen.
Vertrauensbruch und Drohungen
Die Praktikantin beschreibt den Angeklagten als angesehenen Juristen mit starkem Einfluss. Zu Beginn des Praktikums fühlte sie sich geschmeichelt, doch rasch nahm der Kontakt unangenehme Formen an. Er begann ihr zweideutige Komplimente zu machen, lud sie ein, sich auf seinen Schoss zu setzen und überschritt mehrfach ihre Grenzen. Mehrere Vorwürfe der sexuellen Belästigung und des Bedrängens stehen im Raum.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe und betont, dass die Praktikantin niemals «Nein» gesagt habe. Er beschreibt die Beziehung als «Flirt», während die Anklage das Machtgefälle hervorhebt. Ein belastender Punkt ist das Vieraugendelikts vom Dezember 2021, bei dem der Richter die Praktikantin zu sexuellen Handlungen gedrängt haben soll. Die Aussagen widersprechen sich, doch DNA-Spuren des Beschuldigten wurden bei der Praktikantin nachgewiesen.
Bedrohliche Briefe und Einflussnahme
Im Herbst 2023 erhielt das Opfer Drohbriefe, die sich später als vom Angeklagten verfasst herausstellten. Er habe, so gesteht er, damit seine Enttäuschung und den Druck durch die Medien verarbeiten wollen. Die Briefe und seine Anwesenheit bei der Anwaltsprüfung des Opfers führten zu einem Nervenzusammenbruch. Sie verliess daraufhin Graubünden und ist seit dem Vorfall in psychotherapeutischer Behandlung.
Debatte um Befangenheit und Justizkritik
Die Entscheidung, das Verfahren in Graubünden zu führen, steht stark in der Kritik, da die Bündner Staatsanwältin den Angeklagten persönlich kennt. Der Vorwurf der Befangenheit wird von vielen Experten geteilt, was das Vertrauen in die Unparteilichkeit der regionalen Justiz erschüttert.
Verpasse keine News mehr! Aktiviere unseren kostenlosen Whatsapp-Kanal