Onewheel-Fahrt in Mauren FL gestoppt: Landespolizei untersagt Weiterfahrt auf öffentlichem Trottoir


Onewheel auf öffentlichem Trottoir in Mauren – Nutzung untersagt. (Bild: Landespolizei Fürstentum Liechtenstein)

In Mauren wurde einem Mann die Weiterfahrt mit einem Onewheel untersagt, nachdem die Landespolizei ihn auf dem Trottoir angehalten hatte. Die Nutzung solcher Trendfahrzeuge ist auf öffentlichen Verkehrsflächen in Liechtenstein verboten.

Landespolizei stoppt Onewheel-Fahrer in Mauren

Am Freitag, dem 25. Oktober 2024, stoppte die Landespolizei in der Fallsgass in Mauren einen Mann, der mit einem elektrisch betriebenen Einrad, einem sogenannten Onewheel, auf dem Trottoir unterwegs war. Dem Fahrer war nicht bewusst, dass die Nutzung dieses Fahrzeugs auf dieser Verkehrsfläche in Liechtenstein untersagt ist. Die Beamten informierten ihn über die geltenden Vorschriften und untersagten ihm die Weiterfahrt.

Regelungen für Trendfahrzeuge wie Onewheels in Liechtenstein

Die Landespolizei nutzt diesen Vorfall, um auf die gesetzlichen Regelungen für Trendfahrzeuge wie das Onewheel, Hoverboards, Elektro-Skateboards und Monowheels hinzuweisen. Solche Fahrzeuge dürfen in Liechtenstein ausschließlich auf abgesperrtem Privatgelände genutzt werden. Die Benutzung auf öffentlichen Verkehrsflächen, die auch von Motorfahrzeugen, nicht motorisierten Fahrzeugen oder Fussgängern frequentiert werden, ist hingegen nicht gestattet.

Sicherheitsaspekte und rechtliche Grundlagen

Trendfahrzeuge erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, bringen jedoch auch Sicherheitsrisiken mit sich. Liechtenstein hat daher klare Vorschriften erlassen, um Unfälle und Konflikte im öffentlichen Verkehrsraum zu vermeiden. Die Landespolizei appelliert an die Bevölkerung, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und diese einzuhalten, um unerwartete Sanktionen zu vermeiden.

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