Diese Änderungen treten im November in der Schweiz in Kraft


Symbolbild (Bundeshaus Bern)

Im November werden in der Schweiz einige bedeutende Änderungen und neue Bestimmungen eingeführt, die verschiedene Bereiche betreffen – von Führerscheinen und Tierseuchenbekämpfung bis hin zu amtlichen Dokumenten und Geschlechtseinträgen.

Führerschein im Kreditkartenformat
Ab dem 1. November 2024 ist der blaue Papier-Führerschein in der Schweiz nicht mehr gültig. Alle Führerscheininhaber müssen auf das Kreditkartenformat umsteigen. Bei Polizeikontrollen führt der alte Führerschein zu einer Busse von 20 Franken. Der neue Führerschein kann beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons beantragt werden und wird innerhalb weniger Tage per Post zugestellt.

Tierseuchenbekämpfung mit BVD-Ampelsystem
Ab Anfang November starten Bund und Rinderbranche ein Programm zur Ausrottung der Tierseuche Bovine Virus-Diarrhoe (BVD). Ein Ampelsystem (Kennzeichnung als „BVD-frei“ oder „nicht BVD-frei“) wird in einer zweijährigen Übergangsphase eingesetzt, um den Tierverkehr sicherer zu gestalten und wirtschaftliche Schäden zu reduzieren.

Neue SRG-Generaldirektorin Susanne Wille
Zum 1. November übernimmt Susanne Wille als erste Frau das Amt der SRG-Generaldirektorin. Sie tritt die Nachfolge von Gilles Marchand an und wird sich unter anderem den Herausforderungen der sinkenden Einnahmen und der bevorstehenden Abstimmung zur Senkung der Radio- und TV-Gebühren stellen.

Sonderzeichen auf amtlichen Dokumenten
Ab dem 11. November werden Sonderzeichen wie Akzente und andere europäische Zeichen auf Buchstaben in Schweizer Pässen und Identitätskarten erlaubt. Bürger können ab dem 1. Januar 2025 eine Anpassung beantragen.

Temporäre Verzögerung des Geschlechtseintrags bei Neugeborenen
Ab dem 11. November können Eltern die Geburt eines Kindes in Fällen unklaren Geschlechts ohne Geschlechtseintrag melden. Dies erfordert ein ärztliches Zeugnis, und das Geschlecht muss spätestens drei Monate nach der Geburt nachgemeldet werden.

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