Während die 27. Schlagerparade in Chur GR am vergangenen Wochenende ohne Zwischenfälle verlief, verzeichnete die Stadtpolizei Chur ausserhalb der Veranstaltung mehrere Verstösse gegen das Strassenverkehrsgesetz. Es kam zu Führerausweisentzügen, Anzeigen wegen Fahrunfähigkeit und Geschwindigkeitsüberschreitungen.
Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer und Unfallflucht
In der Nacht auf Samstag, 28. September 2024, gegen 01:40 Uhr, wurde die Stadtpolizei Chur über einen Verkehrsunfall an der Sägenstrasse informiert. Der verursachende Personenwagen entfernte sich von der Unfallstelle. Kurze Zeit später konnte das Fahrzeug im Stadtgebiet von Chur lokalisiert werden. Trotz Aufforderung reagierte die Lenkerin nicht sofort auf die Anhaltezeichen der Polizei und konnte schliesslich an der Kasernen-/Ringstrasse gestoppt werden. Es stellte sich heraus, dass sie fahrunfähig unterwegs war. Ihr Fahrzeug wies zudem technische Mängel auf, darunter zwei Reifen mit ungenügendem Profil.
Ein weiterer Fall von Fahrunfähigkeit ereignete sich gegen 03:30 Uhr an der Comercialstrasse. Auch dieser Fahrzeuglenker wurde gestoppt, nachdem er fahrunfähig aufgefallen war. In beiden Fällen wurden Blut- und Urinproben entnommen, und die Führerausweise wurden vor Ort abgenommen.
Geschwindigkeitsüberschreitungen bei Verkehrskontrollen
In den Abendstunden führte die Stadtpolizei Chur auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Zwei Autofahrer überschritten die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h deutlich: Ein Fahrzeug wurde mit 115 km/h, das andere mit 120 km/h erfasst. Dies entspricht einer Überschreitung um 35 bzw. 40 km/h. Beide Fahrzeuglenker wurden bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
Schlagerparade verläuft ohne Zwischenfälle
Die 27. Schlagerparade in Chur verlief aus Sicht der Stadtpolizei friedlich und ohne nennenswerte Zwischenfälle. Trotz der Verkehrsdelikte ausserhalb der Veranstaltung zog die Stadtpolizei Chur ein positives Fazit für das Grossereignis.