In der Schweiz gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie ein Mieter gegen eine Wohnungskündigung durch den Vermieter vorgehen kann. Hier sind die wichtigsten Schritte und Rechte, die Mieter in der Schweiz haben, um sich gegen eine Kündigung zu wehren:
1. Kündigungsanfechtung
Mieter können eine Kündigung anfechten, wenn sie der Meinung sind, dass diese missbräuchlich oder ungerechtfertigt ist. Zu den missbräuchlichen Gründen gehören unter anderem:
- Rachekündigung: Die Kündigung erfolgt, weil der Mieter seine Rechte geltend gemacht hat (z.B. Mietminderung wegen Mängeln).
- Kündigung zur Vertragsänderung: Der Vermieter versucht, eine Änderung der Mietbedingungen durchzusetzen.
- Unverhältnismässige Härte: Wenn die Kündigung für den Mieter eine unverhältnismäßige Härte bedeutet, kann sie angefochten werden.
Die Anfechtung muss innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Kündigung bei der Schlichtungsbehörde eingereicht werden.
2. Erstreckung des Mietverhältnisses
Falls die Kündigung nicht missbräuchlich, aber dennoch schwerwiegend ist, können Mieter eine Erstreckung des Mietverhältnisses beantragen. Dies gibt ihnen mehr Zeit, um eine neue Wohnung zu finden.
- Die Erstreckung kann für bis zu vier Jahre gewährt werden (zwei Jahre bei der ersten Erstreckung und zwei weitere bei der zweiten).
- Die Erstreckung ist besonders relevant, wenn es für den Mieter schwierig ist, adäquaten Ersatzwohnraum zu finden oder wenn eine Umstellung auf eine andere Wohnung erheblichen Aufwand verursacht.
3. Schlichtungsverfahren
Die Schlichtungsbehörde für Mietstreitigkeiten ist die erste Anlaufstelle für Mieter, die gegen eine Kündigung vorgehen wollen. Hier können Mieter und Vermieter versuchen, eine Einigung zu erzielen. Die Schlichtungsbehörde kann eine verbindliche Entscheidung treffen oder den Fall an ein Gericht weiterleiten.
- Die Schlichtungsbehörde kann die Kündigung als ungültig erklären oder eine Verlängerung des Mietverhältnisses gewähren.
- Falls keine Einigung erzielt wird, kann der Fall vor das zuständige Gericht gebracht werden.
4. Gerichtliches Vorgehen
Wenn die Schlichtungsbehörde keine Einigung erzielen kann oder der Mieter mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist, kann der Fall vor ein Gericht gebracht werden. Der Mieter muss dafür in der Regel rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen.
- Vor Gericht können Mieter ihre Rechte geltend machen und eine gerichtliche Überprüfung der Kündigung verlangen.
- Gerichtliche Verfahren können jedoch zeitaufwendig und kostspielig sein.
5. Sozialhilfe und Unterstützung
Mieter, die durch eine Kündigung in eine finanzielle Notlage geraten, können unter Umständen Sozialhilfe oder Unterstützung durch Beratungsstellen in Anspruch nehmen. Es gibt verschiedene Organisationen und Vereine, die Mietern rechtliche Beratung und Unterstützung bieten.
6. Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung kann in solchen Fällen sehr nützlich sein, da sie die Kosten für Rechtsberatung und gerichtliche Verfahren decken kann. Mieter sollten prüfen, ob ihre Versicherung Mietrechtsfälle abdeckt.
Fazit
In der Schweiz haben Mieter diverse Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung durch den Vermieter zu wehren. Es ist wichtig, schnell zu handeln und sich gegebenenfalls rechtlichen Beistand zu suchen. Die Anfechtung einer Kündigung oder die Beantragung einer Erstreckung kann den Mieter in eine stärkere Position bringen und Zeit verschaffen, eine akzeptable Lösung zu finden.
10 Gründe warum mir mein Vermieter die Wohnung kündigen kann
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