Ein junger Raser, der mit 250 km/h auf der Autobahn A9 unterwegs war, veröffentlichte seine Fahrt auf seinem Snapchat-Account. Ein anderer wiederum filmte seine Raserei und postete sie auf TikTok. Beide Täter wurden identifiziert und von der Staatsanwaltschaft verurteilt.
Ende Juli 2022 war sich der Nutzer eines Snapchat-Accounts nicht bewusst, welche Folgen die Verbreitung eines Videos haben würde, das zeigt, wie er auf einem Abschnitt der Rhône-Autobahn A9 im Mittelwallis eine Spitzengeschwindigkeit von über 250 km/h erreichte. Nachdem die Polizei den Raser identifiziert hatte, wurde er bei der Dienststelle für Strassenverkehr und Schifffahrt und bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Letztere verurteilte ihn Ende letzten Jahres wegen eines Raserdelikts.
Es handelt sich um einen Portugiesen, der zum Zeitpunkt der Tat 21 Jahre alt war.
Einige Monate später nachgeahmt:
Ende November 2022 kursierte ein weiteres Raserdelikt auf der Plattform TikTok, das von der Kantonspolizei gesichtet wurde.
Ein damals 23-jähriger Schweizer veröffentlichte ein Video, welches eine massive Geschwindigkeitsüberschreitung auf dem Autobahnteilstück zwischen Gamsen und Visp zeigte. Der Lenker raste mit einer Geschwindigkeit von 235 km/h anstelle der erlaubten 100 km/h durch einen Tunnel.
Die Ermittlungen ergaben, dass der Lenker im Zeitraum zwischen 2020 und 2023 zahlreiche weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begangen hat, darunter die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, Unaufmerksamkeit auf der Strasse und im Strassenverkehr sowie das Verursachen von vermeidbarem Lärm. Er besass Videomaterial dieser Wiederhandlungen.
Bei einem der Raser handelte es sich um einen Wiederholungstäter. Aus diesem Grund wurde ihm der Führerschein dauerhaft entzogen. Dem zweiten Raser wurde der Führerschein für zwei Jahre entzogen. Beide wurden zur Zahlung einer Geldstrafe sowie der Kosten für das Gerichts- und Verwaltungsverfahren verurteilt.
Die Walliser Justiz bearbeitet derzeit mehrere Strafverfahren wegen ähnlicher Sachverhalte.
Quelle der Meldung: Kapo VS