Verbesserter Zugang zu Kinderarzneimitteln bei Engpässen
Neue Notfallregelung für die Arzneimittelversorgung Um akute Arzneimittelengpässe besser zu überbrücken, haben die Kantonsapothekerinnen und -apotheker der Schweiz gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) und Swissmedic beschlossen, den «Notfall»-Begriff in Artikel 49 der Arzneimittel-Bewilligungsverordnung (AMBV) vorübergehend auszuweiten. Diese Änderung ermöglicht es berechtigten Medizinalpersonen, dringend benötigte, aber in der Schweiz…