Höhere Prämien? So vermeiden Sie teure Fehler beim Kassenwechsel
Jedes Jahr dasselbe Spiel: Steigende Prämien, sinkende Leistungen – und die grosse Frage, ob man die Krankenkasse wechseln sollte. Wer sich mit dem Thema erst im Dezember befasst, verpasst oft den idealen Zeitpunkt. 2025 gibt es klare Fristen und neue Regeln, die jeder kennen sollte.
Wann darf man die Krankenkasse überhaupt wechseln?
In der Grundversicherung (OKP) gilt:
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Ordentliche Kündigung: Bis 30. November 2025
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Nur möglich, wenn alle Prämien bis dahin bezahlt sind
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Wechsel ohne Angabe von Gründen erlaubt
Achtung: Die Kündigung muss bis spätestens Freitag, 28. November 2025 eingegangen sein, da der 30. auf einen Sonntag fällt.
Zusatzversicherungen:
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Kündigungsfristen sind vertraglich geregelt
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Meist: 3 Monate zum Jahresende
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Gesundheitsprüfung beim Wechsel oft Pflicht
Der beste Zeitpunkt zum Kassenwechsel
Jetzt schon im Kalender eintragen:
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Oktober 2025: Prämienvergleich mit offiziellen Zahlen machen (publiziert durch das BAG)
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Bis Mitte November: Offerten einholen und neue Versicherung wählen
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Spätestens 28. November 2025: Kündigung per Einschreiben verschicken
Tipp: Wer schon im August/September beginnt, hat die grösste Auswahl und wird nicht vom Jahresendstress überrollt.
Worauf muss ich beim Wechsel achten?
Franchisehöhe prüfen: Höhere Franchise = tiefere Prämie, aber mehr Selbstbehalt
Unfall eingeschlossen? Wenn nicht, zahlt die KK keine Unfallbehandlung
Hausarztmodell oder Telmed: Günstiger, aber mit Einschränkungen
Kassenrating checken: Servicequalität, Rechnungsabwicklung und Kulanz
Tools wie comparis.ch, bonus.ch oder priminfo.admin.ch helfen beim Vergleich
Sonderfall Prämienverbilligung
Beziehst du eine Individuelle Prämienverbilligung (IPV)?
Wechsel ist trotzdem möglich
Neue Kasse muss die bestehende Verbilligung übernehmen
Unbedingt mit Kanton abstimmen
Das passiert nach der Kündigung
Bestätigung der neuen Kasse: Innerhalb weniger Tage
Deckung lückenlos, wenn neue Police bis 31. Dezember vorliegt
Bei Problemen mit altem Anbieter hilft das KVG-Schlichtungsorgan oder kantonale Ombudsstellen
Fazit: Früh planen, clever wechseln
Der Kassenwechsel ist kein Sprint im Dezember, sondern ein strategischer Entscheid ab Oktober. Wer rechtzeitig Angebote vergleicht, spart nicht nur Geld – sondern auch Nerven.
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