Symbolbild (Kapo TG)

Am Samstagabend kam es in Weiningen zu einem Selbstunfall, bei dem ein alkoholisierter 40-jähriger Autofahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und mit einem Gartenzaun kollidierte. Der Mann blieb unverletzt, doch der entstandene Sachschaden beläuft sich auf mehrere tausend Franken. Sein Führerausweis wurde vorläufig eingezogen.

Selbstunfall auf der Bühlstrasse

Der Unfall ereignete sich am Samstag, dem 5. Oktober 2024, gegen 23.30 Uhr auf der Bühlstrasse in Weiningen. Der 40-jährige Fahrer war in Richtung Hauptstrasse unterwegs, als er in einer Rechtskurve die Kontrolle über sein Auto verlor und gegen einen Gartenzaun prallte. Glücklicherweise wurde bei dem Unfall niemand verletzt.

Alkohol am Steuer als Unfallursache

Bei der Unfallaufnahme stellte die Kantonspolizei Thurgau fest, dass der Lenker unter Alkoholeinfluss stand. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0.79 mg/l, was deutlich über dem erlaubten Limit liegt. Der Führerausweis des 40-jährigen Schweizers wurde von den Beamten vor Ort zuhanden des Strassenverkehrsamts eingezogen.

Sachschaden am Gartenzaun

Durch den Aufprall entstand ein Sachschaden von mehreren tausend Franken am beschädigten Gartenzaun. Weitere Schäden am Fahrzeug selbst sind derzeit nicht bekannt, werden aber noch untersucht. Die Polizei hat den genauen Unfallhergang dokumentiert und weitere Ermittlungen eingeleitet.

Führerausweis entzogen und Ermittlungen aufgenommen

Da der Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls unter Alkoholeinfluss stand, wurde der Führerausweis vorläufig eingezogen. Es ist davon auszugehen, dass der Unfall weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wird. Die Kantonspolizei Thurgau ermittelt derzeit, ob noch weitere verkehrsrechtliche Verstösse vorliegen.

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