Bundeshaus Bern (Symbolbild)

Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 jährlich im Dezember ausbezahlt werden. Zur Finanzierung schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Dies soll sicherstellen, dass die AHV bis 2030 im Gleichgewicht bleibt.

Einführung der 13. AHV-Rente

Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» wurde am 3. März 2024 angenommen. Nun hat der Bundesrat die Botschaft zur Umsetzung und Finanzierung dem Parlament vorgelegt. Die 13. Altersrente soll einmal jährlich im Dezember ausgezahlt werden. Diese Entscheidung wurde in der Vernehmlassung klar unterstützt.

Finanzierung durch Mehrwertsteuererhöhung

Um die zusätzlichen Ausgaben für die 13. Altersrente zu decken, schlägt der Bundesrat eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozentpunkte vor. Der Normalsatz würde somit von 8,1 auf 8,8 Prozent steigen, der Sondersatz für die Hotellerie von 3,8 auf 4,2 Prozent und der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2,6 auf 2,8 Prozent. Ohne diese Zusatzfinanzierung würde die AHV bereits im Einführungsjahr 2026 mehr ausgeben als einnehmen. Mit der Mehrwertsteuererhöhung kann die AHV bis 2030 stabilisiert werden.

Anpassung des Bundesanteils an den AHV-Ausgaben

Im Jahr 2026 wird die 13. Altersrente voraussichtlich rund 4,2 Milliarden Franken kosten. Der Bundesrat plant, den Anteil des Bundes an den AHV-Ausgaben zu senken. Statt der bisherigen 20,2 Prozent soll der Bund nur noch 19,5 Prozent der Kosten übernehmen, was einer Beteiligung von etwa 450 Millionen Franken im Einführungsjahr entspricht.

Keine Kürzung der Ergänzungsleistungen

Die 13. AHV-Rente wird bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen (EL) nicht als Einkommen angerechnet, um sicherzustellen, dass niemand durch den Bezug der 13. Rente eine Kürzung oder Streichung der EL hinnehmen muss.

Volksabstimmung über die Mehrwertsteuererhöhung

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer erfordert eine Volksabstimmung, die spätestens im September 2025 stattfinden muss. Damit die Erhöhung pünktlich zum Januar 2026 in Kraft treten kann, muss das Parlament die Vorlage bis spätestens März 2025 verabschieden.

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