Der Staatsrat des Kantons Wallis hat einen Änderungsentwurf zum Polizeigesetz (PolG) verabschiedet.
Im Fokus: Bodycams für risikobehaftete Einsätze und eine Anpassung der automatisierten Fahrzeugsuche (AFV) an die Rechtsprechung des Bundesgerichts.
Bodycams bei Risikoeinsätzen
Die neuen Bestimmungen sehen vor, dass Polizisten im Wallis Bodycams tragen dürfen, wenn ernsthafte Gründe bestehen, dass Straftaten drohen – zum Beispiel bei:
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risikobehafteten Demonstrationen
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heiklen Interventionen
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Einsätzen mit hoher Eskalationsgefahr
Die Verwendung wird durch eine Verordnung geregelt:
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klare Vorgaben zur Ankündigung
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definierte Kriterien zur Auslösung der Aufzeichnungen
Wirkung von Bodycams
Erfahrungen aus anderen Kantonen und im Ausland zeigen:
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Bodycams wirken präventiv und deeskalierend
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sie reduzieren Gewalt und Spannungen
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Aufnahmen helfen bei der Identifikation von Straftätern
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sie dienen zur Analyse von Polizeieinsätzen
Anpassung bei der automatisierten Fahrzeugsuche (AFV)
Auch die Regelungen zur automatisierten Fahrzeugsuche werden angepasst.
Neu gilt:
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Einsatz dient ausschliesslich der Verhinderung von Straftaten
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nicht für die Strafverfolgung (diese fällt ins Bundesrecht)
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Verkürzung der Datenspeicherung von 100 auf 30 Tage
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Ausnahme: Bei Suche nach vermissten oder flüchtigen Personen bleibt die Frist bei 100 Tagen
Nach Ablauf der Fristen werden alle Daten gelöscht.
Finanzierung und Zeitplan
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Die Anschaffung der Bodycams erfolgt über das ordentliche Budget der Kantonspolizei → keine zusätzlichen Kosten.
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Der Grosse Rat wird den Gesetzesentwurf in der Novembersession 2025 beraten.
Mit Bodycams und klareren Regeln bei der Fahndung will der Kanton Wallis Sicherheit erhöhen und rechtliche Transparenz schaffen.
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