Jetzt wird wieder geschossen – mit Zustimmung aus Bern?
Im Wallis soll es erneut zur gezielten Regulierung von Wölfen kommen.
Am 28. August 2025 reichte der Kanton ein formelles Gesuch beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) ein – mit brisanter Forderung:
Zwei Rudel sollen vollständig abgeschossen, drei weitere teilweise reguliert werden.
Wer ist betroffen?
Status | Rudel |
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Vollständige Entnahme | Simplon, Chablais |
Basisregulierung | Réchy-Anniviers, Nendaz-Isérables, Posette-Trient |
Keine Regulierung | 4 weitere Rudel – Kriterien derzeit nicht erfüllt |
Insgesamt gibt es 9 Wolfsrudel im Kanton Wallis (Stand: 28.08.2025).
Neue Gesetzeslage ermöglicht Eingriffe
Seit dem 1. Februar 2025 gilt die neue Jagdverordnung (JSV). Sie erlaubt Kantonen, proaktiv gegen Wolfspopulationen vorzugehen, bevor Schäden an Nutztieren überhandnehmen.
Das aktuelle Gesuch stützt sich direkt auf diese Regelung.
Wer schiesst – und wann?
Zeitraum: 1. September 2025 – 31. Januar 2026
Ort: Bewilligte Zonen im Wallis
Beteiligte Gruppen:
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Wildhüter als Vollzugsorgane
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Jäger mit Spezialausbildung (unterstützend bei vollständiger Entnahme)
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Jagdberechtigte mit Patent G, A+B, E oder S (z. B. Hochjagd oder Kleinraubwildjagd)
Die DJFW (Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere) koordiniert Einsätze und hat eine Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ) eingerichtet.
Bevölkerung soll Sichtungen melden
Wölfe wandern im Winter weit – oft nahe an Siedlungen.
Die DJFW bittet: Sichtungen sofort dem zuständigen Wildhüter melden!
Das hilft, Aufenthaltsorte zu überwachen und präziser zu handeln.
Warum diese Regulierung?
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Zunahme an Rissen von Nutztieren
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Kritische Nähe zu Siedlungen
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Anstieg der Jungtiere in mehreren Rudeln
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Belastung für Alpwirtschaft trotz Herdenschutz
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