UBI entscheidet: Drei Beschwerden gegen SRF abgewiesen – RTS-Beitrag beanstandet

Laut news.admin.ch hat die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) an ihrer öffentlichen Sitzung fünf Beschwerden gegen Inhalte von SRF und RTS beraten – mit gemischtem Ergebnis.Während die UBI drei Beschwerden gegen SRF abwies, hiess sie eine Beschwerde gegen eine RTS-Sendung im Théâtre du Jura gut.

SRF: Kritik an Kommentaren, Inhalten und Bildern abgewiesen

1. „Wort zum Sonntag“ vom 7. Dezember 2024:
Ein katholischer Theologe hatte in seinem Kommentar politische Entscheide zur Entwicklungshilfe kritisiert. Ein Beschwerdeführer sah darin eine unzulässige politische Meinungsäusserung. Die UBI befand jedoch, die Aussagen seien als persönliche Meinung des Theologen erkennbar und transparent formuliert gewesen. Das Publikum konnte sich eine eigene Meinung bilden. Abgewiesen mit 8:1 Stimmen

2. Online-Artikel «Trumps Amtseinführung in Bildern» vom 21. Januar 2025:
Beanstandet wurde ein Satz über Elon Musks Geste bei der Inauguration („Manche erkennen einen Hitlergruss…“). Obwohl dieser Satz später entfernt wurde, stellte die UBI fest, dass keine Fehlinformation vorlag und die Formulierung mehrere Deutungen zuliess. Abgewiesen mit 8:1 Stimmen (b.1042).

3. Radiobeitrag «Passage» über Friedhöfe (13. Dezember 2024):
Ein Interviewter monierte, dass seine Aussagen ohne Autorisierung verwendet wurden. Die UBI wies darauf hin, dass es kein grundsätzliches Autorisierungsrecht gibt und das Gesamtbild nicht verzerrt wurde. Einstimmig abgewiesen (b.1036).

RTS: Beschwerde gegen Beitrag zum Théâtre du Jura gutgeheissen

Ein Beitrag der RTS-Sendung „19h30“ vom 15. September 2024 über den Rückzug eines designierten Theaterdirektors nach Vorwürfen sexueller Belästigung wurde teilweise als unsachlich beurteilt. Die verkürzte und selektive Wiedergabe seiner Stellungnahme durch RTS verletzte laut UBI das Sachgerechtigkeitsgebot. Der Mann war mehrfach namentlich genannt worden. Beschwerde gutgeheissen mit 6:2 Stimmen (b.1033).

RTS bleibt in anderer Sache unangetastet

Eine weitere Beschwerde gegen einen Beitrag zu antisemitischen Vorfällen nach dem Hamas-Angriff auf Israel (Sendung vom 7. Oktober 2024) wurde hingegen einstimmig abgewiesen. Die UBI sah keine Verzerrung, das Publikum konnte sich laut Gremium selbst ein Bild machen (b.1035).

UBI – Hüterin des medialen Gleichgewichts

Die UBI ist ein unabhängiges Gremium des Bundes. Sie überprüft auf Antrag die Einhaltung des Radio- und Fernsehrechts bei schweizerischen Medien. Geleitet wird sie von der Juristin Mascha Santschi Kallay. Die UBI setzt sich aus neun Mitgliedern und einem Sekretariat zusammen. Ihre Entscheidungen können beim Bundesgericht angefochten werden.

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