Auf der Uznacherstrasse in der Gemeinde Gommiswald SG wurde ein Motorradfahrer mit massiv überhöhter Geschwindigkeit gemessen – seinen Ausweis ist er nun los.
Motorradfahrer mit fast dem Doppelten der erlaubten Geschwindigkeit unterwegs
Am Montag, 21. Juli 2025, kurz vor 16:30 Uhr – bei einer Geschwindigkeitskontrolle der Kantonspolizei St. Gallen auf der Uznacherstrasse wird ein Motorradfahrer erfasst:
Gemessene Geschwindigkeit: 152 km/h
Erlaubt waren ausserorts: 80 km/h
Der 62-jährige Schweizer war 72 km/h zu schnell unterwegs – das entspricht einem klassischen Raserdelikt gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG).
Kontrolle am Parkplatz Rittmaren – Ausweis eingezogen
Die Polizei konnte den Motorradfahrer beim Parkplatz Rittmaren anhalten.
Vor Ort wurde ihm der Führerausweis sofort entzogen.
Die Folgen:
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Anzeigen-Erstattung bei der Staatsanwaltschaft St. Gallen
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Meldung an das Strassenverkehrsamt
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Längeres Fahrverbot wahrscheinlich
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Strafrechtliche Beurteilung gemäss Via-Sicura-Rasergesetz
Was bedeutet ein Raserdelikt in der Schweiz?
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 60 km/h ausserorts gilt das als Rasertatbestand.
Die Konsequenzen sind:
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Minimum 2 Jahre Führerausweisentzug
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Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr (bedingt oder unbedingt)
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Eintrag ins Strafregister
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Fahrzeuge können unter Umständen eingezogen werden
Polizei warnt:
Die Kantonspolizei St. Gallen weist darauf hin, dass solch massive Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht nur strafbar, sondern brandgefährlich sind – für den Fahrer selbst und andere Verkehrsteilnehmer.
„Gerade ausserorts bei kurvigen Strecken ist die Unfallgefahr durch hohe Geschwindigkeit massiv erhöht.“
Motorradlenker verliert Ausweis – und steht vor Strafverfahren
Ein kurzer Moment des Gasgebens – mit langfristigen Folgen.
Der Vorfall bei Gommiswald SG zeigt, wie schnell aus einer Verkehrskontrolle ein schwerwiegendes Strafverfahren wird.
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