Drei Männer sollen im Auftrag Russlands Spionageakte geplant haben – sie bestreiten alles
Vor dem Oberlandesgericht München (D) hat am Dienstag ein Sabotageprozess gegen drei Russlanddeutsche begonnen. Sie sollen im Auftrag russischer Dienste Anschläge auf Infrastruktur in Deutschland geplant haben – bestreiten jedoch sämtliche Vorwürfe laut NZZ.
Die Angeklagten, Dieter S., Alexander J. und Alex D., besitzen sowohl die deutsche als auch die russische Staatsangehörigkeit. Sie sollen laut Bundesanwaltschaft im Auftrag eines russischen Geheimdienstes Anschläge auf militärische und industrielle Ziele in Deutschland vorbereitet haben.
Dieter S. und Alexander J. wurden bereits am 17. April 2024 in Bayreuth (D) verhaftet. Alex D. ist weiterhin auf freiem Fuss. Die Ermittler gehen davon aus, dass Bahnstrecken für Militärtransporte und der Truppenübungsplatz Grafenwöhr (D) Ziel der Anschläge sein sollten.
Die Bundesanwaltschaft stufte den Fall als besonders schwerwiegend ein. Auch politische Reaktionen blieben nicht aus:
Aussenministerin Annalena Baerbock (D) bestellte den russischen Botschafter ein.
Innenministerin Nancy Faeser (D) sprach von einem Fall „mutmasslicher Agententätigkeit für Putins Verbrecher-Regime“.
Am ersten Verhandlungstag wiesen alle drei Männer die Vorwürfe zurück.
Der Hauptangeklagte gab an, niemals für einen russischen Geheimdienst gearbeitet zu haben. Vielmehr habe er gehofft, sich durch „Schauspielerei als V-Mann“ bei deutschen Behörden zu empfehlen – für Geld.
Die Ermittler sehen das anders: Laut Bundesanwaltschaft gibt es konkrete Beweise für Zielausspähungen, Fotoübertragungen und Spionagetätigkeit. Zudem ist Dieter S. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung angeklagt – wegen seiner Teilnahme am Krieg für die Volksrepublik Donezk (UA) in den Jahren 2014 bis 2016.
Im Sabotageprozess von München (D) geht es um mehr als individuelle Schuld: Der Fall könnte die Gefährdungslage durch hybride Kriegsführung auf deutschem Boden neu definieren.
Das Gericht hat 44 Verhandlungstage angesetzt – ein Urteil wird Ende 2025 erwartet.
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