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Das Bundesgericht hat entschieden: Yoko Ono bleibt die rechtmässige Eigentümerin der Patek Philippe-Uhr, die sie John Lennon zwei Monate vor dessen Ermordung schenkte. Eine Beschwerde eines Sammlers gegen ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts wurde abgewiesen.
Der Fall: Eine Uhr mit bewegter Geschichte
Die Uhr, eine exklusive Patek Philippe, wurde 1980 von Yoko Ono in New York gekauft und John Lennon an seinem 40. Geburtstag mit der Gravur “(JUST LIKE) STARTING OVER LOVE YOKO 10·9·1980 N.Y.C” geschenkt. Nach Lennons Ermordung im Dezember 1980 blieb die Uhr zunächst in Yoko Onos Besitz und wurde im Erbschaftsinventar erfasst. Später verschwand das Stück jedoch und gelangte über Umwege in die Hände eines Sammlers, der sie 2014 in Deutschland erwarb.
Die rechtliche Auseinandersetzung
2018 klagte der Sammler vor einem Genfer Gericht auf Feststellung seines Eigentums, doch das Gericht wies die Klage ab. In der Begründung wurde festgestellt, dass Yoko Ono die rechtmässige Eigentümerin sei und die Uhr vermutlich durch den ehemaligen Chauffeur gestohlen wurde. Dieses Urteil wurde 2023 vom Kantonsgericht Genf bestätigt.
Bundesgericht urteilt zugunsten von Yoko Ono
Das Bundesgericht hat nun die Beschwerde des Sammlers endgültig abgewiesen. Es stellte fest, dass Yoko Ono durch Erbschaft das Eigentum an der Uhr erlangte. Zudem konnte das Gericht plausibel davon ausgehen, dass der Chauffeur das Stück unrechtmässig an sich nahm. Nach deutschem Recht, das für den Erwerb der gestohlenen Uhr in Deutschland angewandt wurde, konnte der Sammler auch bei gutem Glauben nicht zum Eigentümer werden.