Symbolbild

Die Walliser Behörden haben die Genehmigung des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) erhalten, um die proaktive Regulierung mehrerer Wolfsrudel im Kanton Wallis durchzuführen. Staatsrat Frédéric Favre, Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS), hat nach intensiven Verhandlungen und nach mehreren Vorfällen von Wolfsangriffen auf Nutztiere in geschützten Gebieten beschlossen, die Abschüsse von Rudeln in den Regionen Augstbord und Les Toules anzuordnen. Diese Entscheidung folgt einem ursprünglichen Antrag vom 21. August 2024, bei dem das BAFU den Abschuss dieser Rudel zunächst abgelehnt hatte.

Begründung der Abschüsse

In der Region Augstbord wurden seit dem Antrag vom August Nutztiere getötet, trotz Schutzmassnahmen. Auch im Gebiet Les Toules kam es zu einem Angriff auf Nutztiere in einer geschützten Situation. Angesichts dieser neuen Vorfälle hat das BAFU nun eine Regulierungsbewilligung bis zum 31. Januar 2025 erteilt. Die Abschüsse werden nach Veröffentlichung im Amtsblatt am 18. September 2024 rechtskräftig. Ein Ergänzungsantrag für das Rudel von Hérens-Mandelon wird ebenfalls so rasch wie möglich eingereicht, nachdem dort ein getötetes Schaf entdeckt wurde.

Beteiligte und Durchführung

Die Abschüsse werden von speziell ausgebildeten Jägern und Vollzugsorganen des Kantons unterstützt, die unter der Verantwortung der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) arbeiten. Dies betrifft vor allem Jäger, die während der Hochjagd, der Jagd auf kleine Raubtiere und Wildschweine entsprechende Lizenzen besitzen. Die vollständige Entnahme der betroffenen Rudel ist geplant.

Erwartungen und Überwachung

Die Walliser Behörden erwarten auch für ein viertes Rudel, Hérens-Mandelon, einen positiven Entscheid zur proaktiven Regulierung. Die Überwachung der entnommenen Wölfe erfolgt öffentlich über die Internetseite des Amtes für Jagd, Fischerei und Wildtiere.