Wann darf man abends noch bohren? Was ist sonntags verboten? Und gibt es eine nationale Ruhezeit? Hier erfährst du, was rechtlich gilt – und was viele falsch machen.
Ruhezeiten in der Schweiz – mehr als nur „ab 22 Uhr bitte leise“
Die Schweiz ist bekannt für ihre Ruhe – besonders nachts.
Doch wann beginnt die gesetzliche Nachtruhe wirklich? Und gelten die Regeln in allen Kantonen gleich?
Kurze Antwort: Es gibt Grundregeln – aber kantonale Unterschiede.
Die gesetzliche Nachtruhe – das gilt fast überall
In den meisten Gemeinden und Kantonen gelten folgende Ruhezeiten:
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Nachtruhe: 22:00 Uhr bis 06:00 oder 07:00 Uhr
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Mittagsruhe: 12:00 bis 13:00 Uhr (lokal unterschiedlich)
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Sonntagsruhe: ganztägig – kein Lärm durch Arbeiten oder Maschinen erlaubt
Diese Ruhezeiten gelten sowohl draussen (z. B. Gartenarbeiten) als auch drinnen (z. B. Musik, Heimwerken, Partys).
Was ist während der Nachtruhe verboten?
Typische Lärmquellen, die während der Nachtruhe nicht erlaubt sind:
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Staubsaugen oder Waschen mit lauten Geräten
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Musizieren mit offenen Fenstern
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Heimwerken (Bohren, Hämmern)
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Rasenmähen oder Laubblasen
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Partys mit lauter Musik – auch in Innenräumen
Bei wiederholter Ruhestörung kann die Polizei gerufen werden – in gewissen Fällen drohen Bussen oder Anzeigen.
Was gilt an Sonntagen?
Der Sonntag gilt in der Schweiz traditionell als Ruhetag.
Das heisst:
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Keine lärmintensiven Gartenarbeiten (z. B. Rasenmäher)
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Keine Baumaschinen oder Bohrarbeiten
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Kein Aufstellen von Möbeln oder stundenlanges Herumrücken
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Private Feiern nur in Zimmerlautstärke
Ausnahmen gibt es für Notfälle oder bewilligte Veranstaltungen – aber nie für Heimwerker-Eigenbedarf.
Unterschiede je nach Gemeinde und Kanton
Ruhezeiten sind kantonal oder kommunal geregelt. Einige Beispiele:
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Zürich: Nachtruhe von 22–06 Uhr, Sonntagsruhe strikt
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Bern: Nachtruhe 22–07 Uhr, auch auf Balkonen
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Luzern: Teilweise Mittagsruhe in Hausreglementen fixiert
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Waadt & Genf: eigene Ruhezeiten, oft ab 21 Uhr empfohlen
Tipp: Die genauen Zeiten findest du im Gemeindereglement oder Hausordnung.
Was darf man trotzdem – auch spät?
Ein normales Gespräch, ein Kind, das weint, oder das Gehen in der Wohnung ist kein Ruhestörungsgrund – solange es nicht regelmässig und übermässig laut ist.
Auch leise Musik oder kurze Hausarbeiten sind möglich – sofern keine Dritten gestört werden.
Rücksicht ist das beste Ruhegesetz
Die Schweiz hat klare Regeln zur Nachtruhe – doch oft sind es Feingefühl und Kommunikation, die Streit verhindern.
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