Der Bundesrat erhöht die AHV/IV-Minimalrente um 35 Franken ab 2025. (Symbolbild: Pixabay)

Die AHV/IV-Renten in der Schweiz werden ab dem 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent erhöht. Dies beschloss der Bundesrat am 28. August 2024, basierend auf der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung. Damit steigt die Minimalrente von 1225 auf 1260 Franken pro Monat. Neben den Renten werden auch Beiträge und Leistungen in der beruflichen Vorsorge sowie Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen angepasst.

Erhöhung der Renten und Beiträge

Die Minimalrente der AHV/IV erhöht sich ab Januar 2025 auf 1260 Franken pro Monat, während die Maximalrente von 2450 auf 2520 Franken steigt. Auch die Mindestbeiträge für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige werden angehoben. Der Bundesrat hat entschieden, diese Anpassungen aufgrund des sogenannten Mischindex vorzunehmen, der die Preis- und Lohnentwicklung kombiniert.

Die Anpassungen führen zu Mehrkosten von rund 1672 Millionen Franken für die AHV und 185 Millionen Franken für die IV. Diese Erhöhung erfolgt alle zwei Jahre und basiert auf Empfehlungen der Eidgenössischen AHV/IV-Kommission.

Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge und Ergänzungsleistungen

Auch die berufliche Vorsorge wird an die neuen Bedingungen angepasst. So steigt der Koordinationsabzug auf 26 460 Franken und die Eintrittsschwelle auf 22 680 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug in der Säule 3a erhöht sich ebenfalls.

Bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen werden die Beträge für den allgemeinen Lebensbedarf angepasst, was zu zusätzlichen Kosten von rund 17 Millionen Franken für Bund und Kantone führt. Die Mietzinsen im Rahmen dieser Leistungen werden ebenfalls an die gestiegene Teuerung angepasst.