Komplementärmedizin in der Grundversicherung steht vor dem Aus.

Der Nationalrat hat beschlossen, die Komplementärmedizin aus der Grundversicherung zu streichen, um monatlich 17 Rappen pro versicherter Person zu sparen. Dies könnte das Solidaritätsprinzip im Schweizer Gesundheitssystem gefährden.

Nationalrat beschliesst Kürzung der Komplementärmedizin

Am 11. September 2024 hat der Nationalrat knapp eine Motion von Philippe Nantermod (FDP/VS) angenommen, die vorsieht, dass jede versicherte Person selbst entscheiden kann, ob sie komplementärmedizinische Leistungen von ihrer Krankenkasse vergütet haben möchte. Das Ziel dieser Entscheidung ist es, die monatlichen Krankenkassenkosten um 17 Rappen zu senken. Doch diese Sparmassnahme hat weitreichende Folgen für das Solidaritätsprinzip der Krankenversicherung.

Gefährdung des Solidaritätsprinzips

Seit 2009 sind ärztliche komplementärmedizinische Leistungen Teil der Grundversicherung. Die Streichung dieser Leistungen könnte das Prinzip der solidarischen Krankenversicherung aushebeln, da dadurch individuelle Wahlmöglichkeiten geschaffen würden. Der Bundesrat hat sich gegen die Motion ausgesprochen, da sie das Prinzip verletzt, wonach alle Versicherten gemeinsam für alle Leistungen einstehen – unabhängig davon, ob sie diese in Anspruch nehmen.

Wichtigkeit der Komplementärmedizin

Komplementärmedizin ist für viele Menschen eine wesentliche Behandlungsform, besonders in Fällen, in denen konventionelle Behandlungen nicht ausreichend sind oder mehr Risiken bergen. Sie bietet oft schonendere Alternativen, besonders bei Schwangerschaften oder chronischen Erkrankungen, und ist häufig kostengünstiger.

Internationale Bedeutung der Komplementärmedizin

Weltweit nimmt die Bedeutung der Komplementärmedizin zu. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2023 erstmals einen Gipfel zur Komplementärmedizin abgehalten und ihre Bedeutung für das globale Gesundheitssystem hervorgehoben.