Erfolgreiche Fahndung nach Sprengstoff-Angriffen auf Geldautomaten in der Schweiz.@KI Symbolbild

Im Rahmen internationaler Ermittlungen wurden 13 mutmassliche Mitglieder einer kriminellen Gruppe festgenommen, die für Geldautomatensprengungen in der Schweiz, Frankreich und Deutschland verantwortlich sein könnten.

Am 6. September 2024 wurden in Frankreich 13 mutmassliche Mitglieder einer international agierenden kriminellen Gruppierung festgenommen. Diese Gruppe wird verdächtigt, an mehreren Geldautomatensprengungen in der Schweiz, Deutschland und Frankreich beteiligt gewesen zu sein. Die Ermittlungen, an denen die Bundesanwaltschaft (BA) und fedpol massgeblich beteiligt waren, erstreckten sich über mehrere Monate und führten zu einem erfolgreichen Fahndungsergebnis.

Die internationale Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schweiz, Frankreichs und Deutschlands ermöglichte die Koordination dieser Ermittlungen. Im Rahmen der Ermittlungen konnten Verbindungen zu rund zehn Geldautomatensprengungen in der Schweiz hergestellt werden, die sich in den vergangenen Monaten ereignet haben.

Die BA leitet derzeit in enger Zusammenarbeit mit fedpol und den jeweiligen Kantonspolizeien mehrere Strafverfahren, um die genauen Rollen und die Beteiligung der festgenommenen Personen zu klären. Die Festnahme dieser Verdächtigen zeigt die Relevanz der internationalen Zusammenarbeit im Kampf gegen organisierte Kriminalität, die über Landesgrenzen hinweg agiert.

Strafverfahren zu Geldautomatensprengungen in der Schweiz

Die BA übernimmt die Zuständigkeit bei Geldautomatensprengungen, bei denen Sprengstoff verwendet wird. Fälle, bei denen andere Methoden wie Gas oder Werkzeuge zum Einsatz kommen, fallen in die Verantwortung der Kantone. Seit zwei bis drei Jahren beobachtet die BA eine zunehmende Zahl von Angriffen auf Geldautomaten unter Einsatz von Sprengstoff. Derzeit laufen Strafverfahren zu etwa 100 Fällen in der Schweiz.

Dank der internationalen Kooperation und der effizienten Informationsaustausche zwischen den beteiligten Ländern konnten diese Erfolge erzielt werden. Die BA und fedpol danken allen beteiligten Partnern für die vorbildliche Zusammenarbeit. Bis zur endgültigen Verurteilung gilt für alle Beteiligten die Unschuldsvermutung.