Schweizer Autofahrer riskieren Führerausweisentzug bei Delikten im Ausland. (Bild: TCS / Keystone, Patrick Seeger)

Verkehrsdelikte im Ausland können Schweizer Autofahrern hohe Bussen und schwerwiegende Folgen einbringen. Informieren Sie sich über die wichtigsten Regelungen und was im Ernstfall zu tun ist.

Urlaubsfahrten ins Ausland sind für viele Schweizer ein Highlight, doch nicht selten folgt nach der Rückkehr eine unerwartete Überraschung in Form eines Bussgeldbescheids. Unabhängig davon, ob das Delikt aus Unkenntnis oder Unachtsamkeit begangen wurde – die Folgen können gravierend sein. Es ist daher unerlässlich, sich vor Antritt der Reise über die jeweiligen Verkehrsregeln der zu bereisenden Länder zu informieren. Besonders wichtig ist es, Bussgeldbescheide ernst zu nehmen und fristgerecht zu bezahlen, um zusätzliche Strafen zu vermeiden.

Die wichtigsten Verkehrsregeln der Nachbarländer

Die Verkehrsregeln in anderen Ländern unterscheiden sich oft erheblich von den Schweizer Vorschriften. Um teure Missgeschicke zu vermeiden, sollten Sie sich vorab informieren. Bei Verstössen kann die Nichtzahlung einer Busse zu härteren Sanktionen führen, wie der Beschlagnahmung des Fahrzeugs oder dem Entzug des Führerausweises im Ausland. Zudem kann die Busse bei rechtzeitiger Zahlung um bis zu 30 % reduziert werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichtzahlung

Im Rahmen internationaler Abkommen können ausländische Behörden Bussgeldbescheide direkt in die Schweiz senden. Bei Nichtzahlung drohen zusätzliche Gebühren und eine rechtliche Verfolgung. In schwerwiegenden Fällen kann es sogar zu einem Führerausweisentzug in der Schweiz kommen. Es ist daher ratsam, Bussgelder zu prüfen und gegebenenfalls zu begleichen, um spätere rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

Führerausweisentzug auch in der Schweiz möglich

Wird im Ausland ein Fahrverbot verhängt, kann dies auch in der Schweiz zu einem Führerausweisentzug führen, insbesondere bei mittelschweren oder schweren Verstössen. Die Schweizer Behörden erfassen solche Vorfälle im Administrativmassnahmen-Register und entscheiden je nach Einzelfall über die Dauer des Entzugs.

Fristen und Beschwerderechte

Die Bussgeldbescheide müssen innerhalb eines Jahres nach dem Verstoss zugestellt werden. Die Frist zur Zahlung variiert je nach Land, in der Regel zwischen 5 und 60 Tagen. Wenn Sie mit einer Busse nicht einverstanden sind, kann innerhalb der angegebenen Frist Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch sollte jedoch gut begründet sein, da eine Ablehnung zu einer Erhöhung der Busse führen kann.

Rechtsschutz für die Reise

Ein Rechtsstreit im Ausland kann langwierig und kompliziert sein. Eine Rechtsschutzversicherung, die auch für das Ausland gilt, ist daher empfehlenswert. Sie bietet nicht nur Schutz, sondern auch eine kompetente rechtliche Beratung im Bedarfsfall.

Tipps zur Vermeidung von Bussen im Ausland

Beachten Sie im Ausland stets die lokalen Verkehrsschilder und informieren Sie sich über die Pflichtausrüstung im Fahrzeug. Auf der Website des TCS finden Sie detaillierte Informationen zu den Verkehrsvorschriften und Ausrüstungsanforderungen der einzelnen Länder. Bei Problemen mit Bussgeldbescheiden sollten Sie immer die Einspruchsfristen beachten und, falls vorhanden, Ihre Rechtsschutzversicherung informieren.

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