Illegale Reinigungsarbeiten in Zug: Fünf Festnahmen. (Symbolbild: Zuger Polizei)

Bei einer Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Zug wurden vier Frauen ohne Arbeitsbewilligung und die Geschäftsführerin eines Reinigungsunternehmens festgenommen. Die Frauen wurden wegen Verstössen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz verurteilt und aus der Schweiz ausgewiesen.

Illegale Erwerbstätigkeit entdeckt
Am Dienstagabend, den 27. August 2024, führte die Zuger Polizei eine gezielte Kontrolle gegen Schwarzarbeit in einer Liegenschaft an der Baarerstrasse in der Stadt Zug durch. Dabei wurden fünf Frauen bei Reinigungsarbeiten angetroffen. Es stellte sich heraus, dass vier der Frauen ohne gültige Arbeitsbewilligung in der Schweiz arbeiteten und sich illegal im Land aufhielten. Die fünfte Frau war die Geschäftsführerin des Reinigungsunternehmens.

Festnahmen und Konsequenzen
Alle fünf Frauen, die im Alter zwischen 34 und 57 Jahren und serbischer Staatsangehörigkeit sind, wurden festgenommen. Die vier Reinigungsangestellten wurden vom Schnellrichter der Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Verstösse gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu Geldstrafen verurteilt. Zudem wurden sie vom Amt für Migration aus der Schweiz ausgewiesen und abgeschoben. Ihnen wurde ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz und die Schengen-Staaten auferlegt.

Ermittlungen gegen die Geschäftsführerin
Die Geschäftsführerin des Reinigungsunternehmens wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zur Anzeige gebracht. Ihr wird vorgeworfen, zwischen Juli 2023 und August 2024 insgesamt neun serbischen Staatsangehörigen die illegale Einreise und den Aufenthalt in der Schweiz ermöglicht sowie sie ohne gültige Arbeitsbewilligung beschäftigt zu haben. Die Ermittlungen gegen sie dauern an.

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