Kreml warnt vor möglichen politischen Verfolgungen im Fall des Telegram-Gründers Pavel Durov. (Ansa)

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung gegen Telegram eingeleitet, um zu prüfen, ob die Plattform absichtlich ihre Nutzerzahlen unterschätzt hat, um strengere Auflagen nach dem Digital Services Act zu vermeiden. Die Untersuchung steht im Zusammenhang mit einer parallel laufenden Ermittlung in Frankreich, bei der der Gründer von Telegram, Pavel Durov, verhaftet wurde.

EU untersucht Telegram: Falsche Nutzerzahlen zur Umgehung von Auflagen?

Die Europäische Kommission hat eine Untersuchung eingeleitet, um festzustellen, ob Telegram gegen das Digital Services Act (DSA) verstossen hat. Der Verdacht besteht, dass Telegram absichtlich eine zu niedrige Nutzerzahl von 41 Millionen in der EU angegeben hat, um unter der Schwelle von 45 Millionen Nutzern zu bleiben, ab der strengere Vorschriften für grosse Online-Plattformen gelten.

Hintergrund der Untersuchung: Verdacht auf absichtliche Untertreibung

Laut Berichten des Financial Times haben die EU-Behörden den Verdacht, dass Telegram die tatsächliche Anzahl seiner Nutzer in der EU absichtlich unterschätzt hat. „Wir verfügen über Systeme, um die Genauigkeit der Nutzerdaten zu überprüfen“, erklärte Thomas Regnier, Sprecher der Kommission für digitale Angelegenheiten. „Sollten wir feststellen, dass die angegebenen Nutzerdaten nicht korrekt sind, können wir eigene Schätzungen vornehmen und die Plattform entsprechend den Vorschriften einordnen.“

Parallele Ermittlungen in Frankreich

Die EU-Untersuchung fällt zeitlich zusammen mit einer in Frankreich laufenden Ermittlung gegen Telegram wegen mutmasslicher krimineller Aktivitäten, die zur Verhaftung des Telegram-Gründers Pavel Durov in Paris führte. Sollte sich herausstellen, dass Telegram die Schwelle von 45 Millionen Nutzern überschritten hat, würde dies strengere Compliance-Anforderungen nach dem Digital Services Act bedeuten.

Die Untersuchungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Telegram und die Art und Weise haben, wie die Plattform in der EU operieren darf.