Strengere Regeln für Versicherungsvermittler: Verbot der telefonischen Kaltakquise und neue Entschädigungsobergrenzen


Versicherungsberatung Symbolbild

Bern, 14. August 2024 – Der Bundesrat hat heute die Verordnung über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit verabschiedet, welche die Branche in der Schweiz nachhaltig verändern wird. Ab dem 1. September 2024 gelten für alle Versicherer verbindliche Regeln, die bisher nur freiwillige Branchenvereinbarungen waren. Die neuen Bestimmungen sollen den Verbraucherschutz stärken und für mehr Transparenz in der Versicherungsvermittlung sorgen.

Einheitliche Regelungen für alle Versicherer

Die Verordnung verpflichtet sämtliche Versicherer, die gleichen strengen Regeln bei der Vermittlertätigkeit einzuhalten. Dies bedeutet unter anderem, dass die telefonische Kaltakquise, also die unaufgeforderte Kontaktaufnahme mit potenziellen Neukunden, verboten wird. Dies betrifft Personen, die entweder noch nie bei dem anrufenden Versicherer versichert waren oder seit mehr als 36 Monaten nicht mehr bei ihm versichert sind. Unerwünschte Anrufe, die viele Versicherte in der Vergangenheit als lästig empfanden, sollen somit der Vergangenheit angehören.

Protokollierungspflicht bei Beratungsgesprächen

Neben dem Verbot der Kaltakquise müssen Vermittler künftig bei jedem Beratungsgespräch ein Protokoll anfertigen, das von der Kundschaft unterzeichnet werden muss. Diese Dokumentation dient als Nachweis und soll sicherstellen, dass die Beratung transparent und nachvollziehbar ist. Dies ist ein weiterer Schritt, um die Integrität und Professionalität der Versicherungsvermittlung zu erhöhen.

Begrenzung der Vermittlerentschädigungen

Eine zentrale Neuerung betrifft die Entschädigung der Versicherungsvermittler. Diese wird künftig auf 70 Franken pro versicherte Person in der sozialen Krankenversicherung begrenzt. In der Zusatzversicherung liegt die Grenze bei 16 Monatsprämien pro abgeschlossenem Produkt. Diese höhere Entschädigung in der Zusatzversicherung spiegelt die höhere Komplexität und Kostenintensität wider, die mit der Vermittlung in diesem Bereich verbunden ist.

Sanktionen bei Verstössen

Versicherer, die gegen diese neuen, allgemeinverbindlichen Regeln verstossen, müssen mit empfindlichen Sanktionen rechnen. Bei Nichteinhaltung der Verordnung drohen Bussen von bis zu 100.000 Franken. Diese Massnahmen sollen sicherstellen, dass die neuen Regelungen strikt eingehalten werden und somit die Rechte der Versicherten besser geschützt sind.

Inkrafttreten und Relevanz für Versicherte

Das Bundesgesetz über die Regulierung der Versicherungsvermittlertätigkeit und die dazugehörige Verordnung treten am 1. September 2024 in Kraft. Sie gelten bereits für die Prämien 2025 und somit für den nächsten Krankenkassenwechsel. Die neuen Regelungen werden es den Versicherten erleichtern, fundierte Entscheidungen zu treffen und ungewollte Verkaufspraktiken zu vermeiden.

Mit diesen Massnahmen stellt der Bundesrat sicher, dass die Versicherungsvermittlung in der Schweiz auf einer transparenten, fairen und kundenorientierten Basis erfolgt. Die strengen Vorgaben werden dazu beitragen, das Vertrauen der Versicherten in die Branche weiter zu stärken.