Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» vor Gericht. (Symbolbild)

Die Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl hat gegen sechs Exponenten der Gruppierung «Junge Tat» Strafbefehle erlassen. Die Ermittlungen deckten eine Vielzahl von Delikten auf.

Abschluss der Ermittlungen gegen «Junge Tat»

Die Staatsanwaltschaft Zürich – Sihl hat ihre Ermittlungen gegen sechs führende Mitglieder der Gruppierung «Junge Tat» abgeschlossen und Strafbefehle erlassen. Die Ermittlungen betreffen Vorfälle, die sich zwischen Februar 2022 und April 2024 ereigneten und unter anderem Störaktionen bei einer Dragqueen-Lesung im Zürcher Tanzhaus sowie einem Pride-Gottesdienst umfassen. Diese Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig, und die Unschuldsvermutung gilt weiterhin.

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Vorwürfe und Delikte

Den beschuldigten Personen werden mehrere Vergehen zur Last gelegt, darunter Rassendiskriminierung, Störung der Glaubens- und Kultusfreiheit sowie Landfriedensbruch. Insbesondere die Störaktionen vom 16. Oktober 2022 im Zürcher Tanzhaus, bei einer Vorlesung von Dragqueens für Kinder, und die Störung des Pride-Gottesdienstes am 19. Juni 2022 in der Kirche St. Peter und Paul in Zürich standen im Mittelpunkt der Ermittlungen.

Je nach ihrer Beteiligung an den verschiedenen Vorfällen wurde den Beschuldigten eine breite Palette von Straftaten vorgeworfen, darunter auch Nötigung, Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch sowie Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz.

Konsequenzen der Strafbefehle

Die sechs Beschuldigten wurden mit Geldstrafen in Höhe von 100 bis 180 Tagessätzen und zusätzlichen Bussen bestraft. Diese Strafen reflektieren die Schwere der Vergehen, die ihnen vorgeworfen werden, darunter auch das Abhören und Aufzeichnen fremder Gespräche.

Die Strafbefehle sind jedoch noch nicht rechtskräftig, was bedeutet, dass die Beschuldigten die Möglichkeit haben, Einspruch einzulegen. Bei zwei weiteren Mitgliedern der Gruppierung «Junge Tat» sind die Untersuchungen noch im Gange.