Die Entscheidung der BVG-Kommission stösst bei Travail.Suisse auf Kritik.@KI Symbolbild

Die BVG-Kommission hat entschieden, den Mindestzinssatz bei 1,25% zu belassen, was Travail.Suisse als enttäuschend bewertet. Eine Erhöhung wäre im Interesse der Versicherten gewesen

BVG-Mindestzinssatz bleibt unverändert – Travail.Suisse zeigt sich enttäuscht

Die BVG-Kommission hat heute beschlossen, den BVG-Mindestzinssatz auf 1,25% zu belassen, trotz der aktuellen Zinslage. Dieser Entscheid stösst bei Travail.Suisse, dem Dachverband der Arbeitnehmenden, auf Kritik. Die Organisation hatte eine Erhöhung des Mindestzinssatzes auf 1,5% gefordert, um den Versicherten eine ausreichende Verzinsung ihrer Altersguthaben zu sichern.

Warum eine Erhöhung notwendig gewesen wäre

Für die Versicherten ist ein angemessener Mindestzinssatz von grosser Bedeutung, da dieser direkt Einfluss auf die Verzinsung ihrer Altersersparnisse hat. Der aktuelle Satz von 1,25% liegt jedoch unter der Teuerung, was dazu führen könnte, dass die Altersguthaben real an Wert verlieren. Travail.Suisse betont, dass eine moderate Anhebung des Zinssatzes eine wichtige Massnahme gewesen wäre, um den Wert der Ersparnisse langfristig zu sichern.

Kritik an der Entscheidung der BVG-Kommission

Die Entscheidung der BVG-Kommission, keine Erhöhung vorzuschlagen, wird von Travail.Suisse als verpasste Chance gewertet. Der Verband argumentiert, dass in Zeiten steigender Zinsen eine Anpassung nach oben erforderlich gewesen wäre, um die Kaufkraft der Renten zu schützen. Durch die Beibehaltung des niedrigen Zinssatzes wird dieses Ziel aus Sicht von Travail.Suisse gefährdet.

Zukunft der Altersvorsorge

Travail.Suisse wird weiterhin für eine Erhöhung des BVG-Mindestzinssatzes eintreten und setzt sich dafür ein, dass die Altersvorsorge in der Schweiz auch in Zukunft auf soliden Füssen steht. Der Verband fordert eine Überprüfung der aktuellen Entscheidung, um die finanzielle Sicherheit der Versicherten zu gewährleisten.