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Das Bundesgericht hat die Sperrung von Konten des Yanukovich-Umfelds bestätigt.

Schweizer Bankgebäude mit Nationalflagge bei Tageslicht

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Die vom Bundesrat verfügten Kontensperrungen gegen das Umfeld des ehemaligen ukrainischen Präsidenten Viktor Yanukovich bleiben bestehen. Das Bundesgericht hat entsprechende Beschwerden abgewiesen.

Das Bundesgericht hat am 19. Mai 2025 entschieden, dass die vom Bundesrat im Jahr 2022 und 2023 verfügten Sperrungen von Bankkonten ukrainischer Ex-Politiker rechtmässig sind. Die betroffenen Konten stehen im Zusammenhang mit mutmasslich unrechtmässig erworbenem Vermögen von Personen aus dem Umfeld des gestürzten Präsidenten Viktor Yanukovich.

Hintergrund: Rechtshilfe und Kriegsfolgen

Nach der Absetzung Yanukovichs im Jahr 2014 stellte die Ukraine Rechtshilfegesuche an die Schweiz. Diese betrafen Personen, die im Verdacht stehen, sich auf illegale Weise am Staatsvermögen bereichert oder Bestechungsgelder angenommen zu haben. In der Folge wurden mehrere Bankkonten gesperrt, über die diese Personen wirtschaftlich verfügen konnten.

Mit dem Ausbruch des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine im Februar 2022 wurde laut Bundesbehörden klar, dass ein klassisches Rechtshilfeverfahren zur Einziehung dieser Gelder nicht mehr durchführbar sei. Der Bundesrat stützte sich daher auf das Bundesgesetz über die Sperrung und Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte ausländischer politisch exponierter Personen (SRVG), um die Kontensperrung zu verlängern.

Bundesgericht: Voraussetzungen sind erfüllt

Mehrere betroffene Personen erhoben Beschwerden gegen die Massnahmen. Diese wurden bereits 2024 vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen. Nun hat auch das Bundesgericht mit den Urteilen 1C_435/2024, 1C_604/2024 und 1C_610/2024 die Sichtweise der Vorinstanz bestätigt.

Das höchste Schweizer Gericht betont, dass die Voraussetzungen gemäss SRVG erfüllt seien. Insbesondere sei davon auszugehen, dass die Ukraine unter den aktuellen Umständen die Anforderungen an ein ordentliches Rechtshilfeverfahren nicht gewährleisten könne. Die Frage, ob die Gelder tatsächlich aus illegalen Quellen stammen, werde zu einem späteren Zeitpunkt im Einziehungsverfahren geprüft.

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