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Hundeschwimmen – Wo ist das erlaubt?

Hundeschwimmen

Hunde lieben Wasser! Doch nicht überall dürfen sie nach Herzenslust schwimmen. Hier erfahren Sie, wo Hundeschwimmen in der Schweiz offiziell erlaubt ist – basierend auf echten, aktuellen Regelungen.

Allgemeine Regeln

In der Schweiz sind die Bestimmungen zum Hundeschwimmen kantonal und teilweise kommunal geregelt. Grundsätzlich gilt:

Bekannte Orte, wo Hundeschwimmen erlaubt ist

Zürichsee (Kanton Zürich)

Greifensee (Kanton Zürich)

Thunersee und Brienzersee (Kanton Bern)

Bodensee (Kanton Thurgau)

Vierwaldstättersee (Zentralschweiz)

Hinweise für Hundebesitzer

Fazit

In vielen Seen und Flüssen der Schweiz dürfen Hunde schwimmen, sofern Rücksicht auf andere Erholungssuchende genommen wird. Wer Hundeverbote respektiert und sich informiert, kann seinem Vierbeiner ungetrübten Badespass ermöglichen.

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