Symbolbild (Kapo SG)

Die Kantonspolizei St.Gallen hat am Donnerstagabend drei Verkehrsteilnehmende angehalten, die fahrunfähig waren oder bei denen eine Atemalkoholmessung einen zu hohen Wert ergab. In einem Fall verursachte ein Fahrer aufgrund seiner Fahrunfähigkeit einen Selbstunfall.

Au: 67-Jähriger mit Alkohol am Steuer
Gegen 21:00 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte an der Rosenbergsaustrasse einen 67-jährigen Autofahrer. Eine durchgeführte Atemalkoholmessung ergab einen Wert von 0.53 mg/l. Der Führerausweis wurde ihm daraufhin sofort abgenommen.

Rorschach: 66-Jähriger mit Fahrverbot belegt
Kurz vor 17:00 Uhr wurde an der Burghaldenstrasse ein 66-jähriger Mann angehalten, der ebenfalls mit zu hohem Alkoholwert unterwegs war. Der Lenker erhielt ein mehrstündiges Fahrverbot und musste sein Fahrzeug stehen lassen.

Brunnadern: Selbstunfall und Fahrerflucht
Um 19:30 Uhr meldete ein Anrufer der Kantonspolizei, dass an der Büchelstrasse ein Auto in eine Signalisationstafel gefahren sei und der Fahrer die Unfallstelle verlassen habe. Eine Patrouille fand das beschädigte Fahrzeug wenige Strassen weiter. Der 40-jährige Lenker lag schlafend auf dem Fahrersitz. Er wurde als fahrunfähig eingestuft und zur weiteren Abklärung wurde eine Blut- und Urinprobe angeordnet. Auch ihm wurde der Führerausweis auf der Stelle entzogen.

Konsequenzen und Hinweise
Alle drei Lenker müssen sich nun vor der Staatsanwaltschaft verantworten. Die Kantonspolizei St.Gallen appelliert an alle Verkehrsteilnehmenden, keine Fahrzeuge zu führen, wenn sie Alkohol oder andere Substanzen konsumiert haben. Fahruntüchtigkeit gefährdet nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch die aller anderen Verkehrsteilnehmer.