Kantonspolizei Aargau zieht Sicherheitsfirma ohne Bewilligung beim Kantonsspital Aarau hinzu.(Symbolbild)

Die Kantonspolizei Aargau zog eine Sicherheitsfirma für die Überwachung im Kantonsspital Aarau hinzu. Doch die Firma hatte keine Bewilligung – der Geschäftsführer wurde gebüsst.

Bewilligungspflicht verletzt: Sicherheitsfirma in Aarau ohne Erlaubnis im Einsatz

Im Juni 2024 wurde im Kantonsspital Aarau eine Sicherheitsfirma von der Kantonspolizei Aargau zur Überwachung einer Person hinzugezogen. Der Grund für die Überwachung und weshalb diese Aufgabe nicht direkt von der Polizei übernommen wurde, bleibt unklar. Der Vorfall führte jedoch dazu, dass der Geschäftsführer der Firma wegen fehlender Bewilligung gebüsst wurde. Die Angestellten, die für den Einsatz aufgeboten wurden, hätten laut Aargauer Polizeigesetz vor ihrem ersten Einsatz bei der Fachstelle SIWAS gemeldet werden müssen.

Strafe für fehlende Meldung

Da der Geschäftsführer dieser Pflicht nicht nachkam, wurde eine Geldstrafe von 400 Franken verhängt, sowie Strafbefehlsgebühren in Höhe von 500 Franken. Die Kantonspolizei Aargau bestätigt, dass private Sicherheitsdienste für Aufgaben wie Bewachung oder Verkehrsdienst beigezogen werden können. Jedoch unterliegen diese Einsätze einer strengen Bewilligungspflicht.

Zusammenarbeit von Polizei und Sicherheitsdiensten

Laut Bernhard Graser, dem Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, werden alle privaten Sicherheitsdienste, die im Kanton tätig werden, überprüft. Die genaue Anzahl der Sicherheitsdienste, mit denen die Kantonspolizei zusammenarbeitet, könne jedoch nicht beziffert werden, da die Aufgabenbereiche vielfältig sind. Auch, wie oft die obligatorische Meldung vergessen wird, lasse sich schwer erfassen. Allerdings wird die Meldepflicht in der Regel gut eingehalten.

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