Falscher Bombenalarm in Siders: 14-jähriger Schüler festgenommen. (Symbolbild: Kapo VS)

Am 6. September 2024 löste ein Bombenalarm in der Orientierungsschule Goubing in Siders einen umfangreichen Polizeieinsatz aus. Glücklicherweise stellte sich der Alarm als Fehlalarm heraus, dennoch wurde eine Untersuchung eingeleitet.

Evakuierung und Untersuchung

Nachdem der Bombenalarm gemeldet wurde, reagierte die Kantonspolizei Wallis sofort in Zusammenarbeit mit dem CSI von Siders und der Police Régionale des Villes du Centre. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und das Personal der Schule wurden umgehend evakuiert, und ein Sicherheitsperimeter wurde eingerichtet. Nach einer umfassenden Überprüfung der Räumlichkeiten konnten keine gefährlichen Vorrichtungen gefunden werden.

Festnahme eines Schülers

Die ersten Ermittlungen führten zur Festnahme eines 14-jährigen Schülers, der im Verdacht steht, den falschen Bombenalarm ausgelöst zu haben. Das Jugendgericht hat eine Untersuchung eingeleitet.

Strafrechtliche Konsequenzen

Die Kantonspolizei Wallis weist darauf hin, dass Fehlalarme nach Artikel 128bis und Artikel 258 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) als Vergehen eingestuft werden. Die Täter können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Zudem können die Kosten für den Polizeieinsatz dem Verursacher auferlegt werden.