Das Bundesamt für Justiz hält an kantonaler Zuständigkeit für jugendliche Straftäter fest. (Symbolbild)

Der Vorschlag von Bundesanwalt Stefan Blättler, spezialisierte Jugendanwaltschaften für radikalisierte Jugendliche einzuführen, stösst auf Ablehnung. Der Bund und weitere wichtige Stellen sehen keinen Bedarf.

Eine neue Generation von radikalisierten Jugendlichen beschäftigt die Schweizer Behörden zunehmend. Diese sogenannten „Tiktok-Terroristen“ radikalisieren sich oft in kurzer Zeit online und begehen dann gewalttätige Taten. In den letzten Monaten wurden in der Schweiz mehrere minderjährige Verdächtige verhaftet, darunter zwei IS-Anhänger aus Schaffhausen, die Anschläge in der Schweiz geplant haben sollen.

Bundesanwalt schlägt spezialisierte Jugendjustiz vor

Angesichts dieser Fälle warnte Bundesanwalt Stefan Blättler, dass die kantonalen Jugendanwaltschaften, die für minderjährige Straftäter zuständig sind, oft nicht über das nötige Fachwissen für komplexe Terrorverfahren verfügen. Er regte an, über die Schaffung spezialisierter Jugendanwaltschaften auf Bundesebene nachzudenken, um diese Lücke zu schliessen.

Bund und Experten lehnen ab

Der Vorschlag von Blättler trifft jedoch auf Widerstand. Das Bundesamt für Justiz (BJ) und führende Jugendanwälte wie Patrik Killer, der Präsident der Schweizerischen Vereinigung der Jugendstrafrechtspflege, halten an der bestehenden kantonalen Zuständigkeit fest. Sie betonen, dass der persönlichkeitsbezogene Ansatz der kantonalen Jugendanwaltschaften, der das Umfeld der Jugendlichen einbezieht, zielführender sei als eine Zentralisierung auf Bundesebene.

Bisheriges System hat sich bewährt

Laut Killer und dem BJ ermöglicht das aktuelle System, dass Verfahren in der Nähe des Wohnorts der beschuldigten Jugendlichen stattfinden, was die Einbindung des sozialen Umfelds erleichtert. Auch die Vernetzung der Jugendanwaltschaften mit Bundesbehörden und anderen Kantonen funktioniere bereits gut. Daher sehen sie keinen Bedarf für eine spezielle Jugendanwaltschaft für Terrorfälle.

Abschliessende Bewertung

Ob der Vorschlag von Bundesanwalt Blättler dennoch weiterverfolgt wird, liegt nun bei den gesetzgebenden Instanzen. Aktuell scheint es jedoch, dass die bestehende Struktur der Jugendjustiz in der Schweiz als ausreichend erachtet wird.