Ein Wolfspaar auf einem BaumstumpfPräventive Massnahmen zum Schutz der Nutztiere in GraubündenBildquelle: Wikipedia

Die präventive Wolfsregulierung startet ab dem 1. September 2024 in mehreren Schweizer Kantonen. Ziel ist es, den Wolfsbestand zu kontrollieren und zukünftige Schäden an Nutztieren zu minimieren. Die Massnahmen werden durch das Bundesamt für Umwelt BAFU geprüft und freigegeben.

Früherer Start der Regulierungsphase

Die diesjährige präventive Wolfsregulierung beginnt drei Monate früher als im Vorjahr. Dies ermöglicht den Kantonen, frühzeitig gegen potenzielle Gefahren für Nutztiere vorzugehen. Trotz des frühen Beginns haben die Kantone noch nicht alle Informationen über die Anzahl der Jungwölfe, was zu weiteren Gesuchen nach dem 1. September führen könnte.

Eingereichte Gesuche der Kantone

Mehrere Kantone, darunter Graubünden, Wallis, Waadt, St. Gallen und Tessin, haben bereits ihre Gesuche zur Wolfsregulierung beim BAFU eingereicht. Diese Anträge umfassen verschiedene Massnahmen, wie den Abschuss von Jungwölfen oder die vollständige Entnahme ganzer Rudel, um die Zahl der Wölfe auf einem kontrollierbaren Niveau zu halten.

 

Prüfung und Umsetzung durch das BAFU

Das Bundesamt für Umwelt prüft die eingegangenen Gesuche und wird innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Entscheidung treffen, sofern alle Unterlagen vollständig sind. Bei einer Zustimmung sind die Kantone für die Umsetzung der Abschüsse verantwortlich. Wichtig ist, dass die Anzahl der Wolfsrudel in der Schweiz nicht unter 12 fallen darf.

Revidiertes Jagdgesetz und neue Jagdverordnung

Die Grundlage für diese Massnahmen bildet das 2022 revidierte Jagdgesetz, das eine präventive Regulierung des Wolfsbestands ermöglicht. Der Bundesrat hat bereits 2023 Teile der neuen Jagdverordnung in Kraft gesetzt, um den wachsenden Wolfsbestand zu kontrollieren. Eine endgültige Entscheidung zur revidierten Jagdverordnung wird bis Ende 2024 erwartet.

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