Die Anpassung der ARV 1 soll die Verkehrssicherheit im internationalen Güterverkehr erhöhen. (Symbolbild, Pixabay)

Der Bundesrat hat am 28. August 2024 beschlossen, die Arbeits- und Ruhezeitvorschriften (ARV 1) anzupassen, um die Sicherheit im grenzüberschreitenden Strassentransport zu erhöhen. Ab dem 1. Juli 2026 gelten für hauptberufliche Lieferwagenlenkende im internationalen Güterverkehr dieselben Vorschriften wie für Lastwagenfahrer. Diese Anpassung bringt die Schweiz in Einklang mit den EU-Regelungen und setzt einen parlamentarischen Vorstoss um.

Anpassung der Chauffeurverordnung ARV 1

Ab dem 1. Juli 2026 werden in der Schweiz neue Regeln für Lieferwagenlenkende im grenzüberschreitenden Gütertransport eingeführt. Diese Regeln, die auch in der EU verbindlich sind, betreffen rund 1 200 Lieferwagen und bis zu 3 200 Lenkerinnen und Lenker in der Schweiz. Die betroffenen Fahrzeuge müssen mit einem intelligenten Fahrtschreiber ausgestattet werden, der die Einhaltung der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten überwacht. Diese Anpassung basiert auf der Motion 20.4478 Dittli, die gleich lange Spiesse bei den Arbeits- und Ruhezeitbestimmungen fordert.

Kein Handlungsbedarf im Binnenverkehr

Für den Verkehr innerhalb der Schweiz ändert sich nichts. In der nationalen Verkehrsunfallstatistik sind Lieferwagen nicht auffällig, weshalb der Bundesrat im Binnenverkehr keine weiteren Massnahmen für notwendig erachtet. Die Änderungen betreffen ausschliesslich den internationalen Strassenverkehr und treten am 1. Juli 2026 in Kraft.