Gefängnis von Pruntrut – Unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen


Pruntrut JuraPruntrut - Wikipedia

21.05.2024 – Die Nationale Kommission zur Verhütung von Folter empfiehlt die Schliessung des Gefängnisses in Pruntrut, im Kanton Jura, wegen unmenschlicher Haftbedingungen.

Nach ihrem zweiten Kontrollbesuch im August 2023 zieht die NKVF eine negative Bilanz in Bezug auf die Umsetzung der Empfehlungen, die sie im Mai 2014 an den Kanton Jura betreffend das Gefängnis von Pruntrut gerichtet hatte. Auch wenn zwar einzelne Verbesserungen stattgefunden haben, zeigte sich die Kommission äusserst besorgt über den fehlenden Spazierhof im Freien. Nach Angaben der Kommission haben die inhaftierten Personen während der gesamten Dauer ihrer Haft keinen Zugang ins Freie, was gegen die Bestimmungen des kantonalen Gefängnisgesetzes und die international gültigen Standards verstösst. Der tägliche Zugang ins Freie wurde erstmals 1955 als internationaler Mindeststandard für alle inhaftierten Personen in den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Behandlung der Gefangenen festgelegt. Bewegung an der frischen Luft ist dabei ausschlaggebend für das Wohlbefinden einer inhaftierten Person.

Aufgrund des fehlenden Zugangs ins Freie bei gleichzeitig schlechter Belüftung und kaum vorhandenem Tageslicht in den Zellen stellen die Haftbedingungen nach Ansicht der Kommission eine unmenschliche und erniedrige Behandlung im Sinne von Artikel 3 EMRK dar.

Für die Kommission war diese Situation bereits vor 10 Jahren inakzeptabel. Der damals angekündigte Gefängnisneubau wurde nicht umgesetzt; aktuelle Pläne sehen eine mögliche Eröffnung im Jahr 2035 vor. Die Kommission ist der Ansicht, dass das Gefängnis von Pruntrut nicht in der Lage ist, den nationalen und internationalen Standards gerecht zu werden und empfielt daher seine Schliessung. Sie bedauert, dass die Behörden des Kantons Jura den Ernst der Lage anscheinend nicht wichtig nehmen.