Selbstunfälle in Leutwil und Widen fordern Verletzte und Totalschaden
Am Samstag ist es im Aargau gleich zu zwei Selbstunfällen gekommen. In Leutwil und Widen verloren Automobilisten in Kurven die Kontrolle über ihre Fahrzeuge und prallten jeweils gegen einen Baum. In beiden Fällen dürfte eine nicht angepasste Geschwindigkeit unfallursächlich gewesen sein.
Junglenker verliert Kontrolle in Leutwil
Der erste Unfall ereignete sich am Samstag, 17. Januar 2026, gegen 16.00 Uhr auf der Boniswilerstrasse in Leutwil.
Ein 18-jähriger Automobilist war von Boniswil her unterwegs, als er in einer Rechtskurve die Kontrolle über seinen BMW verlor. Das Fahrzeug:
geriet ins Schleudern
überquerte die Gegenfahrbahn
und prallte schliesslich gegen einen Baum
Anschliessend kam der Wagen auf der Fahrbahn zum Stillstand.

Zwei Personen im Spital, Führerausweis weg
Während die Feuerwehren Dürrenäsch-Leutwil sowie Boniswil-Hallwil den Verkehr umleiteten, blieb die Strasse rund eine Stunde gesperrt.
Die Ambulanz brachte:
den 18-jährigen Lenker
sowie seine gleichaltrige Beifahrerin
zur Kontrolle ins Spital.
Der Lenker blieb unverletzt, die Beifahrerin zog sich leichte Verletzungen zu.
Am Fahrzeug entstand Totalschaden.
Nach ersten Erkenntnissen war der Junglenker mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Die Kantonspolizei Aargau nahm ihm den seit rund zwei Monaten gültigen Führerausweis auf Probe vorläufig ab und verzeigte ihn an die Staatsanwaltschaft.
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Zweiter Unfall am Abend in Widen

Ein weiterer Selbstunfall ereignete sich am selben Abend gegen 22.00 Uhr auf der Gyrenstrasse in Widen.
Ein 61-jähriger Automobilist fuhr von Eggenwil her, als er in einer Linkskurve die Kontrolle über seinen Renault verlor, von der Strasse abkam und gegen einen Baum prallte.
Glatte Strassen als Ursache
Der Lenker sowie seine vier Mitfahrer blieben unverletzt.
Am Fahrzeug entstand Sachschaden.

Auch hier steht eine nicht angepasste Geschwindigkeit an die glatten Strassenverhältnisse im Vordergrund. Die Kantonspolizei Aargau hat Ermittlungen aufgenommen und den Mann bei der zuständigen Staatsanwaltschaft verzeigt.










