Zerborstene Schwellen, Tote, Dutzende Verletzte – und jetzt: Freispruch.
Mehr als drei Jahre nach dem tragischen Zugunglück bei Garmisch-Partenkirchen hat das Gericht geurteilt – mit einem Ergebnis, das viele fassungslos zurücklässt.
Der Fall: Was 2022 geschah
Am 3. Juni 2022 entgleiste in Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen ein Regionalzug. Die Bilanz:
Fünf Tote, darunter ein 13-jähriger Junge
Über 70 Verletzte, teils schwer
Massive Schäden am Streckennetz
Schnell geriet die Deutsche Bahn ins Visier – vor allem zwei Mitarbeiter, die sich nun vor dem Landgericht München II verantworten mussten.
Das Urteil: Freisprüche für beide Bahn-Mitarbeiter
Nach monatelanger Beweisaufnahme steht fest: Keiner der beiden Angeklagten wird verurteilt.
Richter Thomas Lenz begründete die Entscheidung so:
„Eine unfallursächliche Pflichtverletzung konnten wir nicht feststellen.“
Der damalige Bezirksleiter Fahrbahn, verantwortlich für die Instandhaltung, soll zwar Massnahmen verzögert haben – jedoch sah das Gericht darin keinen strafbaren Pflichtverstoss.
Auch der zweite Angeklagte, ein Fahrdienstleiter, blieb straffrei. Zwar hatte er einen wichtigen Funkspruch nicht weitergegeben, doch auch hier sah das Gericht keine eindeutige Kausalität zum Unfallhergang.
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Gericht: Marode Infrastruktur war nicht erkennbar
Die Betonschwellen, die letztlich versagten, waren laut Gericht von aussen nicht als beschädigt erkennbar.
Eine chemische Reaktion habe sie im Innern zersetzt – ein Phänomen, das sich erst später zeigte.
Zwar habe es „gescheppert“, wie ein Lokführer sagte, aber:
„Das war eine Komfortfrage, keine Frage der Sicherheit“, so Lenz.
Laut gmx.ch bemängelte der Richter zudem, dass digitale Weiterleitungen von Funksprüchen bei der Bahn offenbar nicht vorgesehen sind – ein Umstand, der für ihn nicht nachvollziehbar sei.
Kritik am System Bahn – nicht an Einzelpersonen
Richter Lenz sprach in seinem Urteil auch grundsätzliche Kritik am System aus:
Sicherheitslücken in internen Abläufen
leere Instandhaltungsbudgets bereits im Sommer
Zeugen, die sich in erster Linie selbst schützen wollten
„Wir sind in den Kosmos Bahn tief eingedrungen – und haben Dinge gesehen, die unverständlich bleiben“, so Lenz.
Die emotionale Seite des Prozesses
Beide Angeklagte zeigten sich während des Prozesses sichtbar betroffen. Sie entschuldigten sich bei den Hinterbliebenen und Verletzten, baten um Verständnis und erklärten, sie hätten stets nach bestem Wissen gehandelt.










