Die Zuger Seepolizei hat in der Nacht auf Sonntag, 30. August 2026, auf dem Zugersee zwei alkoholisierte Schiffsführer kontrolliert. Die beiden Motorboote waren zwischen Buonas und Cham mit hoher Geschwindigkeit unterwegs. Atemalkoholmessungen ergaben bei den Männern Werte von 0,26 und 0,33 mg/l.
Zwei Motorboote wegen hoher Geschwindigkeit kontrolliert
Am Samstagabend, 29. August 2026, gegen 23.15 Uhr fielen einer Patrouille der Zuger Seepolizei auf dem Zugersee zwischen Buonas und Cham zwei Motorboote auf. Beide Schiffe waren mit hoher Geschwindigkeit unterwegs.
Die Einsatzkräfte hielten die beiden Motorboote an und kontrollierten die jeweiligen Schiffsführer. Dabei stellten sie bei beiden Männern deutliche Anzeichen von Alkoholkonsum fest.
Die anschliessend durchgeführten Atemalkoholmessungen bestätigten den Verdacht. Bei den beiden Schiffsführern wurden Werte von 0,26 mg/l beziehungsweise 0,33 mg/l gemessen.
Anzeigen wegen fehlender Fahrfähigkeit
Die beiden Bootsführer werden wegen des Führens eines Motorschiffes in nicht fahrfähigem Zustand zur Anzeige gebracht.
Die Zuger Polizei weist darauf hin, dass die Seepolizei auf dem Zugersee nicht nur tagsüber, sondern auch während der Abend- und Nachtstunden Kontrollen durchführt. Damit soll die Sicherheit auf dem See gewährleistet werden.
Alkohol auch auf dem Wasser ein Sicherheitsrisiko
Auch Schiffsführer müssen jederzeit fahrfähig sein. Die Zuger Polizei erinnert daran, dass auf dem Wasser dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Fahrzeuglenkende im Strassenverkehr.
Alkohol kann unter anderem die Wahrnehmungs-, Reaktions- und Urteilsfähigkeit beeinträchtigen. Bei Dunkelheit können solche Beeinträchtigungen zu einem zusätzlichen Sicherheitsrisiko führen.






