Im Kanton Zug werden die Gebühren im Strassenverkehr ab 2026 deutlich gesenkt – die Bevölkerung profitiert.
Was ist passiert?
Der Regierungsrat des Kantons Zug hat am 10. Juni 2025 entschieden, die Gebührenordnung für das Strassenverkehrsamt umfassend zu revidieren. Ziel ist es, sowohl die Bevölkerung als auch das Gewerbe finanziell zu entlasten. Die neuen Tarife gelten ab dem 1. Januar 2026.
Folgen & Massnahmen
Die Gebühren für Dienstleistungen wie Fahrzeug- und Führerausweise sowie Prüfungen sinken im Durchschnitt um 25 Prozent. Die sogenannten Versäumnis- und Massnahmengebühren bleiben jedoch unverändert – gesetzeswidriges Verhalten soll nicht begünstigt werden. Die Gebührenreduktion basiert auf einem SVP-Postulat von 2021, das der Kantonsrat für erheblich erklärt hatte.
Die Analyse der Tarife anderer Zentralschweizer Kantone sowie von Zürich und Aargau diente als Grundlage für die Neuausrichtung. Laut Sicherheitsdirektorin Laura Dittli soll die Änderung «ein Zeichen für einen dienstleistungsorientierten Kanton» setzen. Dank solider Finanzen kann Zug diesen Schritt ohne Sparmassnahmen realisieren.
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Parallel zur Gebührenreform wird die Einführung des revidierten Verkehrssteuergesetzes verschoben. Ursprünglich für 2026 geplant, tritt es nun am 1. Januar 2027 in Kraft. Die komplexe Umstellung auf ein technologieneutrales Berechnungsmodell benötigt mehr Zeit zur Vorbereitung.
Die neue Gebührenverordnung tritt per 1. Januar 2026 in Kraft, das neue Verkehrssteuergesetz folgt ein Jahr später.